Güterichter und Mediatoren im Wettbewerb: Verfassungsrechtliche Grenzen des Eingriffs durch Konkurrenz
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Einvernehmliche Konfliktlösung ist nicht mehr nur ein Angebot von privaten Mediatoren. Mit der Einführung des Güterichterverfahrens gibt es nun in allen staatlichen Prozessordnungen ein eigenständiges Verfahren, das einvernehmliche Konfliktlösung zum Ziel hat. Daraus ergibt sich ein Konkurrenzverhältnis zu den privaten Mediatoren.Doch das Güterichterverfahren ist keine grundgesetzliche Aufgabe der Rechtsprechung, weil es an dem Maßstab des Rechts fehlt. Die Berufsfreiheit schützt vor Eingriffen durch staatliche Konkurrenz, weshalb sich das Güterichterverfahren an dieser messen lassen muss. Grundrechtliche Eingriffe setzen lediglich eine kausale und spürbare Beschränkung tatsächlicher Handlungsfreiheit durch den Staat voraus.Einvernehmliche Konfliktlösung gilt als gesellschaftlich wünschenswerter Umgang mit Konflikten, den der Staat gezielt fördern kann. Dabei ist er nicht auf den Ausbau bestehender Verfahren beschränkt. Der grundrechtliche Eingriff durch das Güterichterverfahren ist gerechtfertigt.
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