GERMAN

»Heilung kraft Haftung« gemäß § 185 Abs. 2 S. 1 Fall 3 BGB: Unter besonderer Berücksichtigung der Ansprüche aus § 816 BGB

Book information

Publisher
Duncker & Humblot
Year
2009
ISBN
9783428530359, 9783428130351
DOI
10.3790/978-3-428-53035-9
Language
german
Format
PDF
Filesize
301 kB (307938 bytes)
Series
Schriften zum Bürgerlichen Recht; 390
Edition
1
Pages
89\89
Library
elibrary.duncker-humblot.com
Time added
2023-10-14 13:21:46

Description

In § 185 Abs. 2 S. 1 Fall 3 BGB ist eine "Heilung kraft Haftung" geregelt: Die Verfügung eines Nichtberechtigten wird wirksam, wenn dieser stirbt und der Berechtigte dessen unbeschränkt, also auch mit seinem Eigenvermögen haftender Erbe ist. Über § 362 Abs. 2 BGB gilt dies entsprechend bei der Leistung an einen Nichtberechtigten. Beide Fälle lassen sich als kraft Gesetzes eintretende Erfüllung einer (geerbten) Verbindlichkeit begreifen.Der Erbe kann gemäß § 816 BGB jeweils Ausgleich des Verlusts verlangen, der mit dem Wirksamwerden der Verfügung bzw. der Leistung für ihn verbunden ist. Außer bei unentgeltlichen Verfügungen ist Anspruchsgegner der Nachlass; dies ist auch bei Alleinerbschaft denkbar. Bei Miterbschaft fehlt oft die nötige unbeschränkte Erbenhaftung. Der Anspruch aus § 816 BGB gegen den Nachlass ist taugliche Grundlage für das insolvenzrechtliche Ersatzaussonderungsrecht nach § 48 InsO. Parallel dazu ist in der Einzelzwangsvollstreckung eine (Ersatz-)Drittwiderspruchsklage anzuerkennen (§§ 771, 785 ZPO), sofern der Anspruch nicht auf Geld gerichtet ist.

Similar books