Zur Frage eines Besitzübergangs auf den Erben im klassischen römischen Recht: (Abt. A: Abhandlungen zum Römischen Recht und zur Antiken Rechtsgeschichte)
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Die dogmatisch-exegetisch ausgerichtete Arbeit sucht die Frage zu klären, ob der Erbe im klassischen römischen Recht mit dem Erwerb der Erbschaft unmittelbar den Besitz an den Sachen erlangte, die der Erblasser besaß.Im Vordergrund steht die Exegese der Quellen, aus denen bislang Folgerungen für den Besitzerwerb des Erben abgeleitet wurden. Zusätzlich sind aber Quellen und Rechtsinstitute herangezogen, aus denen sich mittelbar Rückschlüsse auf den Besitzerwerb des Erben ergeben. Die Untersuchung führt zu dem Schluss, dass ein Besitzübergang auf den Erben im klassischen römischen Recht nicht stattfand. Dies gilt insbesondere auch, anders als bislang weithin angenommen, für die $asui heredes.$z Obgleich der Besitz nicht überging, ermöglichten die römischen Juristen dem Erben die Vollendung einer vom Erblasser begonnen Ersitzung.Ausgezeichnet mit dem Walter Witzenmann-Preis 2015.
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