GERMAN

Die »Aufgabe« im Finanzverfassungsrecht des Grundgesetzes: Zugleich ein Beitrag zum Handwerk der Verfassungsauslegung

Book information

Publisher
Duncker & Humblot
Year
2000
ISBN
9783428498802, 9783428098804
DOI
10.3790/978-3-428-49880-2
Language
german
Format
PDF
Filesize
20 MB (21073944 bytes)
Series
Schriften zum Öffentlichen Recht; 823
Edition
1
Pages
240\240
Library
elibrary.duncker-humblot.com
Time added
2023-10-14 14:10:24

Description

Staatliche Ausgaben sind nach Art. 104a Abs. 1 GG an den Nachweis einer "Aufgabe" gebunden. Damit sind Finanzverfassung und Kompetenzordnung rechtlich verknüpft. Die rechtstechnische Umsetzung dieser Regelung hat erhebliche Auswirkungen auf die Aufteilung der Staatsfinanzen zwischen Bund und Ländern. Im Finanzverfassungsrecht wird oft ergebnisorientiert argumentiert. Das Vertrauen auf die Überzeugungskraft "handwerklicher" juristischer Argumente ist nicht sehr ausgeprägt. Wo ohnehin alles "Politik" zu sein scheint, kreist auch der wissenschaftliche Diskurs - etwa auf dem 61. Deutschen Juristentag - vor allem um Vorschläge an den verfassungsändernden Gesetzgeber.Der Begriff "Aufgabe" in Art. 104a Abs. 1 GG wurde üblicherweise interpretiert als "finanzverfassungsrechtlicher Aufgabenbegriff". Die Kostenlast soll aus Verwaltungskompetenzen oder anderen "unmittelbar kostenverursachenden" Tätigkeiten folgen. Das führt zu eindeutigen Ergebnissen. Bei anderen formalen Anknüpfungspunkten, etwa bei Gesetzgebungskompetenzen, wäre die Kostenlast oft unklar. Dieser finanzverfassungsrechtliche Aufgabenbegriff wird unstimmig, sobald ein Kompetenzträger nicht selbst tätig wird, sondern andere Kompetenzträger zum Tätigwerden veranlaßt und sich an den Kosten beteiligt (z. B. Amtshilfe). Man erhält folgende Subsumtionskette:Prämisse 1: $aAusgaben$z sind nur zulässig, wenn eine $aAufgabe$z nachgewiesen istPrämisse 2: $aAufgabe$z ist die $aunmittelbar kostenverursachende Tätigkeit$zConclusio: $aAusgaben$z sind nur zulässig, wenn eine $aunmittelbar kostenverursachende Tätigkeit$z ausgeübt worden ist.Die Kostenlast wurde bisher also vor allem nach der Unmittelbarkeit der Kostenursachen bestimmt. Der Zusammenhang mit der Kompetenzordnung spielte eine untergeordnete Rolle. Dies legt eine dogmatische Neuorientierung nahe, bei der sich die Auslegung des Begriffs "Aufgabe" stärker an gefestigten begrifflichen Traditionen des Verwaltungsrechts orientiert.

Similar books