GERMAN

»Lex« und »ordo«: Eine rechtshistorische Untersuchung der Rechtsauffassung Melanchthons

Book information

Publisher
Duncker & Humblot
Year
2005
ISBN
9783428512454, 9783428112456
DOI
10.3790/978-3-428-51245-4
Language
german
Format
PDF
Filesize
1 MB (1451872 bytes)
Series
Schriften zur Rechtsgeschichte; 121
Edition
1
Pages
319\323
Library
elibrary.duncker-humblot.com
Time added
2023-10-13 20:54:57

Description

Nicht nur als Humanist, Reformator und Praeceptor Germaniae, sondern auch als Rechtsdenker hat Philipp Melanchthon in mitten der religiös-historischen Ereignisse seiner Zeit eine wichtige Rolle gespielt. »Lex« und »Ordo«: Unter diesen beiden Oberbegriffen werden seine zahlreichen Fragestellungen über die Gerechtigkeit, das Recht und das Gesetz einerseits, über die institutionellen Träger der gesellschaftlichen Ordnung andererseits gegliedert.Isabelle Deflers analysiert zunächst Melanchthons Naturrechtslehre, die für das Verständnis seiner weiteren Ausführungen über das Recht eine fundamentale Rolle spielt. Nach der Auseinandersetzung der Wittenberger Reformatoren mit den »Schwärmern« und dem Bauernkrieg 1525 begann Melanchthon, für die Anwendung einer einheitlichen und festgeschriebenen Gesetzgebung zu plädieren und trug damit zu der damaligen Rezeption des römischen Rechts wesentlich bei. Auch beschäftigte er sich mit der Frage des Anwendungsbereichs der Gesetze, der den Begriff des »Ordo politicus« umfasst. Aufgrund seiner Beschäftigung mit der aristotelischen Politik setzte er sich mit der Bedeutung und Rolle der Obrigkeit als »Wächterin« der gesellschaftlichen Ordnung auseinander. Mit seiner »Obrigkeitslehre« arbeitete er eine neue Legitimation der weltlichen Herrschaft heraus, die die Gehorsamspflicht der Untertanen verfestigte und die Zulassungsbedingungen des Widerstandsrechts streng begrenzte. Auch weitere weltliche Institutionen des »Ordo politicus« (die Ehe und die Familie, das Eigentumsrecht, das Vertragsrecht und das Strafrecht), die Melanchthon als Säule der gesellschaftlichen Ordnung betrachtete, werden in dieser Studie rechtshistorisch erläutert.

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