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Die Antragsbefugnis bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen nach dem 6. VwGoÄndG: Zugleich ein Beitrag zur Diskussion um ein subjektives öffentliches Recht auf gerechte Abwägung

Book information

Publisher
Duncker & Humblot
Year
2000
ISBN
9783428501458, 9783428101450
DOI
10.3790/978-3-428-50145-8
Language
german
Format
PDF
Filesize
51 MB (53737445 bytes)
Series
Schriften zum Öffentlichen Recht; 836
Edition
1
Pages
381\381
Library
elibrary.duncker-humblot.com
Time added
2023-10-14 11:43:11

Description

Nach § 47 Abs. 2 VwGO n.F. hängt nunmehr auch die Antragsbefugnis für das Normenkontrollverfahren von der Geltendmachung einer Rechtsverletzung ab. Der Gesetzgeber wollte hierdurch gerade bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen die Zulässigkeitsvoraussetzungen verschärfen. Die herrschende Meinung "unterläuft" jedoch diese Absicht, indem sie § 1 Abs. 6 BauGB ein Recht auf gerechte Abwägung der abwägungserheblichen Belange entnimmt.Peter Schütz tritt dieser Auffassung, nach der alles beim alten bleibt, entgegen. Er setzt sich mit der Rechtsfigur eines Rechts auf gerechte Abwägung auseinander und lehnt sie im Ergebnis ab. Das Recht, auf das ein Normenkontrollantrag gestützt werden kann, wird danach nicht durch die Abwägung begründet, sondern muß bereits in die Abwägung mitgebracht werden. Dies wird anhand praxisrelevanter Fallgruppen exemplifiziert. Abschließend nimmt er zu der Frage Stellung, ob das prinzipale Normenkontrollverfahren als subjektives Rechtsschutzverfahren fortzuentwickeln oder als objektives Beanstandungsverfahren zu (re)konstruieren ist.

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