GERMAN

Der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone und die Aufarbeitung von NS-Unrecht. Unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung für die Fortentwicklung der Strafrechtsdogmatik

Book information

Publisher
Mohr Siebeck
Year
2020
ISBN
9783161591709, 9783161591716
Language
german
Format
PDF
Filesize
2 MB (1907147 bytes)
Edition
1.
Pages
XXII, 398\433
Time added
2022-12-29 13:05:37

Description

Titel Vorwort Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis A. Thema und Fragestellung Einleitung B. Forschungsstand I. Quellenlage II. Stand des Schrifttums und Forschungsdesiderat A. Rahmenbedingungen I. Die Errichtung der Besatzungsherrschaft und der „Stillstand der Rechtspflege“ Kapitel 1: Überblick über die Geschichte des OGH 1. Wiedereröffnung der Gerichte und „Entnazifizierung“ des Justizpersonals II. Der Wiederaufbau der deutschen Justiz in der britischen Zone 2. Justizverwaltung und Errichtung des ZJA 1. Die Ahndung von NS-Verbrechen durch die Alliierten III. Die Strafverfolgung von NS-Verbrechen a) „Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess“ und das IMT-Statut b) Verfolgung von NS-Verbrechen in den einzelnen Besatzungszonen und das KRG 10 2. Die Ahndung von NS-Verbrechen durch westdeutsche Gerichte a) Bilanz b) Die Zuständigkeit deutscher Gerichte zur Ahndung von NS-Verbrechen aa) Die Vorgaben der britischen Militärregierung zur Verordnung Nr. 47 c) Die Anwendung des KRG 10 in der britischen Zone bb) Die sachliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte zur Ahndung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit 1. Zonenübergreifende Versuche zur Wiederherstellung der Rechtseinheit B. Errichtung und Tätigkeit des OGH I. Gründung 2. Die Verordnung Nr. 98 der britischen Militärregierung zur „vorläufigen Errichtung eines Deutschen Obersten Gerichtshofs“ 3. Eröffnung und Aufnahme der Tätigkeit 1. Zuständigkeit II. Kompetenzen und Organisation a) Strafsachen b) Zivilsachen und freiwillige Gerichtsbarkeit 2. Senate und organisatorischer Aufbau 1. Richter III. Personelle Besetzung a) Dienstliche Stellung b) Ausschlusskriterium der ehemaligen NSDAP-Mitgliedschaft c) Überblick über die Biographien aa) Präsidentenstelle bb) Strafrichter 2. Staatsanwaltschaft cc) Hilfsrichter 3. Rechtsanwaltschaft IV. Verfahrensanfall zum KRG 10 C. Das Ende des OGH I. Der Übergang der Zuständigkeiten auf den BGH und die Zukunft der OGH-Richter II. Fortführung der „Tradition des OGH“? 1. Personalpolitik A. Ausgangslage: Weitgehende Rechtszersplitterung Kapitel 2: Die Anwendung des KRG 10 in der Rechtsprechung des OGH B. Überblick über die gesetzliche Regelung des Verbrechens gegen die Menschlichkeit I. Tatbestand (Art. II Nr. 1 lit. c KRG 10) II. Beteiligungsformen (Art. II Nr. 2 lit. a–e KRG 10) III. Strafrahmen (Art. II Nr. 3 KRG 10) IV. Individuelle Verantwortlichkeit von Staatsorganen und Handeln auf Befehl (Art. II Nr. 4 KRG 10) V. Ruhen der Verjährung und Unbeachtlichkeit von NS-Begnadigungen (Art. II Nr. 5 KRG 10) VI. Regelungen zum Verfahrensrecht und zur Auslieferung (Art. III–V KRG 10) C. Die Diskussion um die Verletzung des Grundsatzes „nullum crimen, nulla poena sine lege“ I. Problemstellung 1. Unvereinbarkeit mit dem Rückwirkungsverbot II. Zeitgenössischer Meinungsstand 2. Legitimität des KRG 10 a) Scheinbare Rückwirkung des KRG 10 b) Gerechtfertigter Verstoß des Rückwirkungsverbots 3. Rechtsprechung des OGH a) Rückwirkungsverbot b) Bestimmtheit des Tatbestands III. Würdigung 1. Rechtsnatur des KRG 10 D. Die Auslegung des Verbrechens gegen die Menschlichkeit in der Rechtsprechung des OGH I. Allgemeine Rechtsgrundsätze 2. Übergesetzliches Recht als Beurteilungsgrundlage 3. Das überindividuelle Schutzgut der Menschlichkeit 1. Tatbestandsmerkmale II. Objektiver Tatbestand 2. Beteiligungsformen (Art. II Nr. 2 KRG 10) 3. Kausalität III. Subjektiver Tatbestand 1. Handeln auf Befehl IV. Verteidigungseinwände 2. Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe des StGB E. Konkurrenzverhältnis zwischen dem KRG 10 und dem StGB I. Zeitgenössischer Meinungsstand 1. Organisation und Ablauf der NS-„Euthanasie“ A. NS-„Euthanasie“ I. Überblick Kapitel 3: Die Rechtsprechung des OGH zu NS-Verbrechen 2. Bilanz der Strafverfolgung durch westdeutsche Gerichte 1. Gegenstand der Anklage II. Verfahren zur NS-„Euthanasie“ in Westfalen 2. Urteil des LG Münster vom 20. Oktober 1948 (1) Tatbestandsmäßigkeit 3. Urteil des OGH vom 5. März 1949 a) Beihilfe zum Mord, §§ 211, 49 StGB aa) Tatbestand des Mordes und Beteiligungsform (1) Fehlender Vorsatz (2) Beteiligungsform bb) Verteidigungseinwände (2) Rechtsgültigkeit des Führererlasses vom 1. September 1939 (3) Fehlendes Unrechtsbewusstsein (a) Ausführungen des OGH (b) Die zeitgenössische Diskussion über die Behandlung des Verbotsirrtums (4) Handeln auf Befehl (5) Notstand und Nötigungsnotstand (§§ 52, 54 StGB) (6) „Ärztlicher Widerstand“ (a) Übergesetzlicher rechtfertigender Notstand (b) Rechtsfigur des übergesetzlichen persönlichen Strafausschließungsgrundes b) Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Art. II Nr. 1 lit. c KRG 10 aa) Mordtatbestand und Beteiligungsform c) Rezeption im zeitgenössischen Schrifttum (1) Übergesetzlicher rechtfertigender Notstand bb) Meinungsstand zur rechtlichen Würdigung des „ärztlichen Widerstands“ (2) Übergesetzlicher persönlicher Strafausschließungsgrund (a) Zustimmung im Schrifttum (b) Kritik (3) Gegenvorschlag eines übergesetzlichen Entschuldigungsgrundes 4. Weiterer Verfahrensverlauf a) Urteil des LG Münster vom 29. August 1949 aa) Abkehr von der Lösung des OGH b) Urteil des BGH vom 28. November 1952 bb) Verbotsirrtum aufgrund „umgesetzter Rettungsabsicht“ c) Urteil des LG Dortmund vom 2. Dezember 1953 im Fall Petermann und Stolze d) Urteil des LG Münster vom 9. Juli 1959 im Fall Schneider 5. Fazit 1. Gegenstand der Anklage III. Verfahren zur NS-„Euthanasie“ in der Rheinprovinz a) Tatkomplexe b) Verteidigungseinwände 2. Urteil des LG Düsseldorf vom 24. November 1948 a) Verurteilung von Wesse, Wrona und Müllender b) Freispruch von Creutz und aller übrigen an der „Aktion T4“ beteiligten Ärzte 3. Urteil des OGH vom 23. Juli 1949 a) Beihilfe zum Mord, §§ 211, 49 StGB aa) Tatbestandsmäßigkeit und Beteiligungsform (1) Rechtswidrigkeit des Führererlasses, Notstand und Handeln auf Befehl (2) Fehlendes Unrechtsbewusstsein bb) Verteidigungseinwände (3) „Ärztlicher Widerstand“ (a) Übergesetzlicher rechtfertigender Notstand (b) Übergesetzlicher Entschuldigungsgrund (c) Verfestigung der aufgestellten Grundsätze zum übergesetzlichen persönlichen Strafausschließungsgrund aa) Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme b) Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Art. II Nr. 1 lit. c KRG 10 c) Rezeption im zeitgenössischen Schrifttum bb) Unrechtsbewusstsein (1) Übergesetzlicher rechtfertigender Notstand cc) Meinungsstand zur rechtlichen Würdigung des „ärztlichen Widerstands“ (2) Lösung des „übergesetzlichen persönlichen Strafausschließungsgrundes“ und der Gegenvorschlag des „übergesetzlichen Entschuldigungsgrundes“ (a) Zustimmung im Schrifttum (b) Übergesetzlicher Entschuldigungsgrund nach der herrschenden Lehre 4. Weiterer Verfahrensverlauf a) Urteil des LG Düsseldorf vom 27. Januar 1950 im Fall Creutz und der übrigen an der „Aktion T4“ beteiligten Ärzte aa) Freispruch mangels Förderung der Haupttat bzw. mangels Vorsatzes bb) Widerstand gegen die Lösung des übergesetzlichen persönlichen Strafausschließungsgrundes b) Urteile des LG Düsseldorf vom 31. Mai 1951 und 7. Februar 1953 im Fall Wrona und Müllender 5. Fazit 1. Annahme von Totschlag statt Mord IV. Überblick über die weitere Rechtsprechung in der Bundesrepublik 2. Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme 3. Verteidigungseinwände a) Fehlendes Unrechtsbewusstsein b) „Ärztlicher Widerstand“ V. Würdigung 1. Ausmaß des NS-Justizunrechts B. Justizverbrechen I. Überblick 2. Bilanz der Strafverfolgung durch westdeutsche Gerichte 1. Gegenstand der Anklage II. Verfahren gegen den Marinerichter Adolf Herbert Holzwig („Buea-Fall“) 2. Urteil des LG Hamburg vom 4. Juni 1948 3. Urteil des OGH vom 7. Dezember 1948 a) Strafbarkeit nach § 336 StGB und Ablehnung einer Sperrwirkung aa) Objektiver Tatbestand b) Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Art. II Nr. 1 lit. c KRG 10 bb) Subjektiver Tatbestand c) Rezeption im zeitgenössischen Schrifttum 4. Weiterer Verfahrensverlauf a) Urteil des LG Hamburg vom 4. August 1949 aa) Strafbarkeit der Richter nach deutschem Strafrecht b) Urteil des BGH vom 29. Mai 1952 bb) Sperrwirkung des Rechtsbeugungstatbestands c) Urteil des LG Hamburg vom 27. Februar 1953 5. Fazit 1. Gegenstand der Anklage III. Verfahren gegen den Kölner Landgerichtspräsidenten Walter Müller 2. Urteil des LG Bonn vom 4. November 1948 3. Urteil des OGH vom 10. Mai 1949 a) Unternehmen der Verleitung zur Rechtsbeugung, §§ 357 Abs. 1 Var. 2, 336 StGB aa) Allgemeine Ausführungen zu § 357 StGB bb) Nachträgliche Urteilskritiken cc) Eingriffe in schwebende Verfahren b) Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Art. II Nr. 1 lit. c KRG 10 c) Rezeption im zeitgenössischen Schrifttum 4. Weiterer Verfahrensverlauf a) Urteil des LG Bonn vom 13. März 1950 b) Urteil des BGH vom 16. Dezember 1952 c) Urteil des LG Bonn vom 17. Juni 1953 5. Fazit 1. Verfahren gegen den Marine-Oberkriegsgerichtsrat Karl-Heinrich Hagemann („Fall Kusch“) IV. Die übrige Rechtsprechung des OGH zu Justizverbrechen 2. Offener Widerstand im Verfahren gegen den Standgerichtsvorsitzenden Karl Brumshagen 1. Die restriktive Auslegung des Rechtsbeugungstatbestands V. Überblick über die weitere Strafverfolgung in der Bundesrepublik a) Beurteilungsgrundlage b) „Vorsatzschwelle“ und Sperrwirkung c) Der „Fall Rehse“ und das Ende der Strafverfolgung von NS-Justizunrecht 2. Späte Selbstkritik des BGH im Rahmen der Rechtsprechung zu DDR-Justizunrecht a) Beschränkung des objektiven Tatbestands auf offensichtliche „Willkürakte“ b) Aufgabe der erhöhten Vorsatzanforderungen und Annäherung an die Grundsätze des OGH VI. Würdigung 1. Denunziationen in der NS-Zeit C. Denunziationen I. Überblick 2. Bilanz der Strafverfolgung durch westdeutsche Gerichte 1. Gegenstand der Anklage II. Verfahren gegen R. und J. wegen der Anzeige von „Rundfunkverbrechen“ 2. Urteil des LG Oldenburg vom 10. Februar 1948 3. Vorlagebeschluss des OLG Oldenburg vom 15. Juni 1948 a) Überblick über den zeitgenössischen Meinungsstand und Ansicht des OLG Oldenburg zur Auslegung des KRG 10 aa) Objektiver Tatbestand bb) Subjektiver Tatbestand b) Offener Widerstand gegen die Rechtsprechung des OGH (1) Tatbestandsmäßige Schädigung mit überindividueller Wirkung 4. Urteil des OGH vom 16. November 1948 a) Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Art. II Nr. 1 lit. c KRG 10 aa) Objektiver Tatbestand (2) Ursächliches Angriffsverhalten und Zusammenhang mit dem NS-Gewalt- und Willkürsystem (3) Beteiligungsform, Art. II Nr. 2 KRG 10 (1) Anforderungen an den Vorsatz bb) Subjektiver Tatbestand (2) Fähigkeit zur Unrechtseinsicht (3) Stellungnahme zur Kritik des OLG Oldenburg aa) Verstoß gegen das Schuldprinzip b) Rezeption im Schrifttum 5. Weiterer Verfahrensverlauf a) Urteil des LG Oldenburg vom 30. März 1949 bb) Unvermeidbarer Verbotsirrtum b) Beschluss des OGH vom 1. Juni 1949 1. Gegenstand der Anklage 6. Fazit III. Verfahren gegen H. wegen der Anzeige von „Rundfunkverbrechen“ und defätistischer Äußerungen 2. Urteil des LG Braunschweig vom 28. Oktober 1948 3. Urteil des OGH vom 20. April 1949 a) Objektiver Tatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit aa) Tatbestandsmäßige Schädigung mit überindividueller Wirkung bb) Kausales Angriffsverhalten im Zusammenhang mit der NS-Gewalt- und Willkürherrschaft b) Subjektiver Tatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit 4. Urteil des LG Braunschweig vom 22. Juni 1949 a) Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Art. II Nr. 1 lit. c KRG 10 b) Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit vom 31. Dezember 1949 1. Relevante Straftatbestände 5. Fazit IV. Die übrige Rechtsprechung des OGH zu Denunziationen a) Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Art. II Nr. 1 lit. c KRG 10 aa) Objektiver Tatbestand bb) Subjektiver Tatbestand b) Das Verhältnis des KRG 10 zum deutschen Strafrecht 2. Verteidigungseinwände: Handeln auf Befehl oder bestehende Zwangslage 3. Rezeption in Literatur und Rechtsprechung a) Die Ablehnung der Strafbarkeit von Denunziationen b) Ansätze zur restriktiven Auslegung des objektiven Tatbestands des KRG 10 aa) Der Streit um die Vorsatzanforderungen des OGH c) Ansätze zur restriktiven Auslegung des subjektiven Tatbestands des KRG 10 bb) Berücksichtigung etwaiger Motive und der Gesinnung des Täters cc) Anforderungen an die Feststellung des Unrechtsbewusstseins d) Das nachlassende Interesse an der Strafverfolgung von NS-Unrecht 1. Die Ahndung von NS-Denunziationen nach deutschem Strafrecht V. Überblick über die weitere Strafverfolgung in der Bundesrepublik 2. Der Abschluss der Strafverfolgung 3. Die Strafverfolgung von DDR-Denunziationen VI. Würdigung 1. Die nationalsozialistische Judenverfolgung vor 1938 und der Ablauf der „Reichspogromnacht“ D. „Reichspogromnacht“ I. Überblick 2. Bilanz der Strafverfolgung durch westdeutsche Gerichte 1. Gegenstand der Anklage II. Verfahren gegen Walter Jasser wegen Beteiligung an der „Reichspogromnacht“ in Rosbach an der Sieg 2. Urteil des LG Bonn vom 26. September 1947 3. Vorlagebeschluss des OLG Köln vom 6. August 1948 4. Urteil des OGH vom 22. Februar 1949 a) Schwere Brandstiftung, § 306 Nr. 1 StGB aa) Anwendbarkeit im NS-Staat b) Landfriedensbruch, § 125 StGB bb) Einfacher Landfriedensbruch, § 125 Abs. 1 StGB cc) Schwerer Landfriedensbruch, § 125 Abs. 2 StGB aa) Verhältnis zwischen dem KRG 10 und dem deutschen Strafrecht bb) Tatbestandsmäßigkeit c) Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Art. II Nr. 1 lit. c KRG 10 aa) Fehlende Kausalität bb) Handeln auf Befehl d) Verteidigungseinwände (1) Problematik cc) Verfolgungsverjährung (2) Rechtslage in der britischen Zone 5. Weiterer Verfahrensverlauf a) Urteil des LG Bonn vom 14. Februar 1950 aa) Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens bb) Widerstand gegen die Rechtsprechung des OGH b) Beschluss des OGH vom 23. August 1950 c) Urteil des LG Bonn vom 20. Oktober 1950 6. Fazit 1. Relevante Straftatbestände III. Die übrige Rechtsprechung des OGH zur „Reichspogromnacht“ a) Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Art. II Nr. 1 lit. c KRG 10 b) Landfriedensbruch, § 125 StGB c) Weitere Straftatbestände 2. Verteidigungseinwände: Handeln auf Befehl und Notstand 3. Rezeption in der Rechtsprechung a) Restriktive Auslegung der Straftatbestände b) Verkennung des Unrechtsgehalts und Strafmilderung IV. Überblick über die weitere Strafverfolgung in der Bundesrepublik A. Zusammenfassung Schlussbetrachtung B. Die Rolle des OGH bei der Aufarbeitung von NS-Unrecht Anhang Anlage I – Kontrollratsgesetz Nr. 10 Quellen- und Beständeverzeichnis Literaturverzeichnis Personenverzeichnis Sachverzeichnis

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