"Das Recht kann nicht ungerecht sein …": Beiträge zu Leibniz' Philosophie der Gerechtigkeit
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"La faute de ceux qui ont fait dependre la justice de la puissance, vient en partie de ce qu’ils ont confondu le droit et la loy. Le droit ne sauroit estre injuste, c’est une contradiction; mais la loy le peut estre […]" – "Der Fehler derjenigen, die die Gerechtigkeit von der Macht abhängig gemacht haben, kommt teilweise daher, dass sie Recht und Gesetz verwechselt haben. Das Recht kann nicht ungerecht sein, das wäre ein Widerspruch, aber das Gesetz kann es sein […]". Demnach gehört das Recht in den Bereich der notwendigen Wahrheiten und darf keinesfalls mit Gesetzen, deren Basis die Macht des Gesetzgebers ist, verwechselt werden. Diese von G. W. Leibniz vollzogene kategoriale Trennung zwischen Recht (droit) und Gesetz (loi) ist unserer Gegenwart fremd geworden. Die von ihm entwickelte Lehre von Recht und Gerechtigkeit ist noch immer erstaunlich unbekannt. Die Beiträge reichen von Leibnizens Rechtstheorie über sein Konzept des Naturrechts bis hin zu den bisher kaum untersuchten Bemerkungen Leibniz’ zu internationaler Mediation. Im Anhang aufgenommen ist die historisch-kritische Edition zweier Schlüsseltexte Leibniz’ über die Gerechtigkeit.
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