GERMAN

Unionsrechtliche Vorgaben für eine zivilrechtliche Haftung bei Marktmissbrauch

Book information

Publisher
Duncker & Humblot
Year
2018
ISBN
9783428555680, 9783428155682
DOI
10.3790/978-3-428-55568-0
Language
german
Format
PDF
Filesize
3 MB (2909914 bytes)
Series
Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht; 129
Edition
1
Pages
219\219
Library
elibrary.duncker-humblot.com
Time added
2023-10-13 20:38:29

Description

Die Arbeit untersucht, ob das primäre Unionsrecht in der Ausprägung, die es durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erfahren hat, die Mitgliedstaaten verpflichtet, eine zivilrechtliche Haftung für Marktmanipulation und Insiderdelikte am Kapitalmarkt (Marktmissbrauch) vorzuhalten, obwohl die Marktmissbrauchsverordnung ihnen explizit nur eine öffentlich-rechtliche Sanktionierung vorgibt. In Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung unter besonderer Berücksichtigung des Effektivitätsgrundsatzes und des institutionellen Gleichgewichts entwickelt der Autor einen Maßstab, anhand dessen eine mitgliedstaatliche Pflicht zur Haftungsbewehrung anerkannt oder zurückgewiesen werden kann. Darauf aufbauend wird die Marktmissbrauchsverordnung unter Einbeziehung rechtsökonomischer Ansätze auf ein solches Haftungspostulat hin überprüft. Zur Sprache kommen auch die Implikationen für eine deliktische Haftung nach deutschem Recht.»EU Law and Private Enforcement of the Market Abuse Regulation«The thesis analyses whether primary EU law obliges Member States to implement private liability for market manipulation and insider dealings (market abuse). Considering landmark decisions of the CJEU, the author proposes a framework which forms the basis for acknowledging or refusing an unwritten duty of the Member States to implement private enforcement. The framework is then applied to the EU Market Abuse Regulation.

Similar books

Die Kunst, alle animalischen und vegetabilischen Substanzen, nähmlich alle Gattungen Fleisch, Geflügel, Wildpret, Fische, Zugemüse, Küchen- und Arzneygewächse, Früchte, Sulzen, Säfte; ferner Bier, schon zum Genusse völlig bereiteten Kaffeh, Thee u.s.w., in voller Frische, Schmackhaftigkeit und eigenthümlicher Würze mehrere Jahre zu erhalten : eine der nützlichsten Erfindungen von H. Appert in Paris, die nicht allein für die kleinste Haushaltung ohne allen Kostenaufwand anwendbar, und deßwegen ein unentbehrlicher, noch nie gegebener Anhang zu allen Koch- und Wirthschaftsbüchern ist, sondern auch die größten nur denkbaren Vortheile für Hospitäler, Armeen, Flotten etc. etc. gewährt, und wegen ihrer Gemeinnützigkeit von der französischen Regierung mit 12.000 Franken belohnt wurde

Die Kunst, alle animalischen und vegetabilischen Substanzen, nähmlich alle Gattungen Fleisch, Geflügel, Wildpret, Fische, Zugemüse, Küchen- und Arzneygewächse, Früchte, Sulzen, Säfte; ferner Bier, schon zum Genusse völlig bereiteten Kaffeh, Thee u.s.w., in voller Frische, Schmackhaftigkeit und eigenthümlicher Würze mehrere Jahre zu erhalten : eine der nützlichsten Erfindungen von H. Appert in Paris, die nicht allein für die kleinste Haushaltung ohne allen Kostenaufwand anwendbar, und deßwegen ein unentbehrlicher, noch nie gegebener Anhang zu allen Koch- und Wirthschaftsbüchern ist, sondern auch die größten nur denkbaren Vortheile für Hospitäler, Armeen, Flotten etc. etc. gewährt, und wegen ihrer Gemeinnützigkeit von der französischen Regierung mit 12.000 Franken belohnt wurde

1832 · PDF

Geschichte des Rechtsstreits zwischen der ältern und jüngern Linie des Fürstenhauses Anhalt-Bernburg. Band 3, Abteilung 1 Commentar zu den Gründen des, den Beytritt der vertretenen Streitgenossen, zu der von den unvertretenen erhobenen Nichtigskeitsquerel, abweisenden ersten Instanzurtheils vom 25sten November 1820: Fortgesetze Betrachtungen über die Natur einer prozessualischen Streitgenossenschaft, und über die Untheilbarkeit eines Verfahrens und Urtheils, den der Untheilbarkeit der Thatsachen und des Streitgegenstandes

Geschichte des Rechtsstreits zwischen der ältern und jüngern Linie des Fürstenhauses Anhalt-Bernburg. Band 3, Abteilung 1 Commentar zu den Gründen des, den Beytritt der vertretenen Streitgenossen, zu der von den unvertretenen erhobenen Nichtigskeitsquerel, abweisenden ersten Instanzurtheils vom 25sten November 1820: Fortgesetze Betrachtungen über die Natur einer prozessualischen Streitgenossenschaft, und über die Untheilbarkeit eines Verfahrens und Urtheils, den der Untheilbarkeit der Thatsachen und des Streitgegenstandes

1822 · PDF

Oeconomia. Oder Haußbuch : Zum Calendario Oeconomico & perpetuo gehörig. 1 Darinnen begriffen vnnd außführlichen erkleret ist, Wie ein Hauswirth, nach dem ihn Gott der Allmechtige gesegnet, ferner seine Nahrung nechst Gott anstellen sol, auch fruchtbarlichen geniessen vnd gebrauchen : Alldieweil in solchem angezeigt wird, wie ein Haußwirth erstlich sein Gesinde wol regieren sol, hernach, von allerley sachen zur Haußhaltung gehörig, Als von Brawen, Backen, Bleichen, Weinbergern, Gärten, Höltzung, Ackerbaw, Viehzucht, Jagten, Fisch vnd Vogelfang, Endlich von einer Haußartzney oder Haußapotecken vor den gemeinen Man.

Oeconomia. Oder Haußbuch : Zum Calendario Oeconomico & perpetuo gehörig. 1 Darinnen begriffen vnnd außführlichen erkleret ist, Wie ein Hauswirth, nach dem ihn Gott der Allmechtige gesegnet, ferner seine Nahrung nechst Gott anstellen sol, auch fruchtbarlichen geniessen vnd gebrauchen : Alldieweil in solchem angezeigt wird, wie ein Haußwirth erstlich sein Gesinde wol regieren sol, hernach, von allerley sachen zur Haußhaltung gehörig, Als von Brawen, Backen, Bleichen, Weinbergern, Gärten, Höltzung, Ackerbaw, Viehzucht, Jagten, Fisch vnd Vogelfang, Endlich von einer Haußartzney oder Haußapotecken vor den gemeinen Man.

1600 · PDF