Der Eid im klassischen römischen Privat- und Zivilprozessrecht
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Die Rolle des Eides im römischen Privatrechtsleben ist erst in zweiter Linie ein sozial- oder religionshistorisches und zuvörderst ein dogmatisches Thema. Dessen Untersuchung zeigt, dass der Eid in Rom für sich genommen wirkungslos war und seine Kraft nur aus dem Einverständnis der Gegenseite zog, also gewissermaßen aufgrund eines Vertrags wirkte. Der Eid war kein Beweismittel und galt als Zumutung für den Schwörenden, weshalb er ihm nur unter der Bedingung abverlangt wurde, dass auch der Gegner einen Eid schwören musste. Der streitentscheidende Eid bedeutete für die Partei, die voraussichtlich ihrer Beweislast nicht genügen konnte, einen Ausweg, indem sie sich ungeachtet ihrer Niederlage im Verfahren durch ihren Antrag zum Eid der Gegenseite zumindest moralisch über diese erhob. Dieser Ausweg konnte noch vor Prozesseinleitung gewählt werden, wurde aber nicht selten erst im Verfahren vor dem Richter genommen, wenn die Beweissituation zutage trat.
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