Kapitalanlagegesetzbuch Kommentar KAGB, ELTIF-VO, EuSEF-VO, EuVECA-VO, MMF-VO, PRIIP-VO, PEPP-VO, DerivateV, Offenleguns-VO, Taxonomie-VO
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Vorwort zur zweiten Auflage Bearbeiterverzeichnis Inhaltsverzeichnis Allgemeines Schrifttumsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Einleitung KAGB Kapitel 1. Allgemeine Bestimmungen für Investmentvermögen und Verwaltungsgesellschaften (§§ 1–161) Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 1–16) Abschnitt 2 Verwaltungsgesellschaften (§§ 17–67) . Unterabschnitt 1 Erlaubnis (§§ 17–25) Unterabschnitt 2 Allgemeine Verhaltens- und Organisationspflichten (§§ 26–38) Unterabschnitt 3 Weitere Maßnahmen der Aufsichtsbehörde (§§ 39–43) Unterabschnitt 4 Pflichten für registrierungspflichtige AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften (§§ 44–48a) Unterabschnitt 5 Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr bei OGAW-Verwaltungsgesellschaften (§§ 49–52) Unterabschnitt 6 Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr und Drittstaatenbezug bei AIF-Verwaltungsgesellschaften (§§ 53–67) Abschnitt 3 Verwahrstelle (§§ 68–90) Vorbemerkungen vor §§ 68 ff. Unterabschnitt 1 Vorschriften für OGAW-Verwahrstellen (§§ 68–79) Unterabschnitt 2 Vorschriften für AIF-Verwahrstellen (§§ 80–90) . Abschnitt 4 Offene inländische Investmentvermögen (§§ 91–138) Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für offene inländische Investmentvermögen (§ 91). Unterabschnitt 2 Allgemeine Vorschriften für Sondervermögen (§§ 92–107) . Unterabschnitt 3 Allgemeine Vorschriften für Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital (§§ 108–123) Unterabschnitt 4 Allgemeine Vorschriften für offene Investmentkommanditgesellschaften (§§ 124–138) Abschnitt 5 Geschlossene inländische Investmentvermögen (§§ 139–161) Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für geschlossene inländische Investmentvermögen (§ 139) Unterabschnitt 2 Allgemeine Vorschriften für Investmentaktiengesellschaften mit fixem Kapital (§§ 140–148) Unterabschnitt 3 Allgemeine Vorschriften für geschlossene Investmentkommanditgesellschaften (§§ 149–161) . Kapitel 2 Publikumsinvestmentvermögen (§§ 162–272h) Vorbemerkungen vor §§ 162 ff. Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für offene Publikumsinvestmentvermögen (§§ 162–191) Unterabschnitt 1 Allgemeines (§§ 162–170) Unterabschnitt 2 Master-Feeder-Strukturen (§§ 171–180) . Unterabschnitt 3 Verschmelzung von offenen Publikumsinvestmentvermögen (§§ 181–191) Abschnitt 2 Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie (§§ 192–213 Abschnitt 3 Offene inländische Publikums-AIF (§§ 214–260d). Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für offene inländische Publikums-AIF (§§ 214–217) Unterabschnitt 2 Gemischte Investmentvermögen (§§ 218–219) Unterabschnitt 3 Sonstige Investmentvermögen (§§ 220–224) Unterabschnitt 4 Dach-Hedgefonds (§§ 225–229) . Unterabschnitt 5 Immobilien-Sondervermögen (§§ 230–260) Unterabschnitt 6 Infrastruktur-Sondervermögen (§§ 260a–260d) Abschnitt 4 Geschlossene inländische Publikums-AIF (§§ 261–272h) Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 261–272) Unterabschnitt 2 Geschlossene Master-Feeder-Strukturen (§§ 272a–272h) Kapitel 3 Inländische Spezial-AIF (§§ 273–292c) Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für inländische Spezial-AIF (§§ 273–277a) Abschnitt 2 Vorschriften für offene inländische Spezial-AIF (§§ 278–284) Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für offene inländische Spezial-AIF (§§ 278–281) Unterabschnitt 2 Besondere Vorschriften für allgemeine offene inländische Spezial-AIF (§ 282) Unterabschnitt 3 Besondere Vorschriften für Hedgefonds (§ 283) . Unterabschnitt 4 Besondere Vorschriften für offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen (§ 284) Abschnitt 3 Vorschriften für geschlossene inländische Spezial-AIF (§§ 285–292) Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für geschlossene inländische Spezial-AIF (§§ 285–286) Unterabschnitt 2 Besondere Vorschriften für AIF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen (§§ 287–292) Abschnitt 4 Besondere Vorschriften für Entwicklungsförderfonds (§§ 292a–292c) Kapitel 4 Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen (§§ 293–336) Abschnitt 1 Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen (§§ 293–308) . Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen (§§ 293–296) Unterabschnitt 2 Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von AIF in Bezug auf Privatanleger und für den Vertrieb und den Erwerb von OGAW (§§ 297–306a) Unterabschnitt 3 Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von AIF in Bezug auf semiprofessionelle und professionelle Anleger (§§ 306b–308) Abschnitt 2 Vertriebsanzeige und Vertriebsuntersagung für OGAW (§§ 309–313a) Unterabschnitt 1 Anzeigeverfahren beim Vertrieb von EU-OGAWim Inland (§§ 309–311) Unterabschnitt 2 Anzeigeverfahren für den Vertrieb von inländischen OGAWin anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Vertragsstaaten des Abkommens über den EuropäischenWirtschaftsraum (§§ 312–313a) Abschnitt 3 Anzeige, Einstellung und Untersagung des Vertriebs von AIF (§§ 314–336) Einleitung : § 314 - § 315 Unterabschnitt 1 Anzeigeverfahren für den Vertrieb von Publikums-AIF, von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger im Inland (§§ 316–320) Unterabschnitt 2 Anzeigeverfahren für den Vertrieb von AIF an semiprofessionelle Anleger und professionelle Anleger im Inland (§§ 321–330a) Unterabschnitt 3 Anzeigeverfahren für den Vertrieb von AIF an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den EuropäischenWirtschaftsraum (§§ 331–335) Unterabschnitt 4 Verweis und Ersuchen für den Vertrieb von AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger (§ 336) Kapitel 5 Europäische Risikokapitalfonds (§ 337) Kapitel 6 Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (§ 338) Kapitel 7 Europäische langfristige Investmentfonds (§§ 338a–338c) Kapitel 8 Geldmarktfonds (§ 338b) Kapitel 9 Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP) (§ 338c) Kapitel 10 Straf-, Bußgeld- und Übergangsvorschriften (§§ 339–364) . Abschnitt 1 Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 339–342) Abschnitt 2 Übergangsvorschriften (§§ 343–364) Vorbemerkungen vor §§ 343–355 . Unterabschnitt 1 Allgemeine Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften (§§ 343–344a) Unterabschnitt 2 Besondere Übergangsvorschriften für offene AIF und für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die offene AIF verwalten (§§ 345–352) Unterabschnitt 3 Besondere Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die geschlossene AIF verwalten, und für geschlossene AIF (§§ 352a–354) . Unterabschnitt 4 Übergangsvorschriften für OGAW-Verwaltungsgesellschaften und OGAW (§ 355) Unterabschnitt 5 Sonstige Übergangsvorschriften (§§ 356–364) Derivateverordnung (DerivateV) Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-VO) Sustainable Finance Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenl-VO) Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (Tax-VO) Textanhang Delegierte Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Kommission Delegierte Verordnung (EU) Nr. 694/2014 der Kommission Stichwortverzeichnis
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