Dreigliedrige Standortsicherungsvereinbarungen
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Insbesondere in Krisensituationen sind Standortsicherungsvereinbarungen ein geeignetes Mittel, um die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu verbessern und Arbeitsplätze zu sichern. Ein häufiges Phänomen ist, dass solche Vereinbarungen zwischen drei Parteien, nämlich Arbeitgeber, Gewerkschaft und Betriebsrat abgeschlossen werden. Hierbei ist den Parteien in der Regel nicht bewusst, dass sie durch den gemeinsamen Vertragsabschluss die Wirksamkeit der Vereinbarung gefährden. Das deutsche Arbeitsrecht kennt im Wesentlichen nämlich nur den Tarifvertrag und die Betriebsvereinbarung als Gestaltungsvarianten für kollektivrechtliche Normenverträge. Die vorliegende Arbeit untersucht die dogmatische Einordnung solcher dreiglidriger Vereinbarungen und gibt Hinweise, wie mit ihnen in der Praxis umzugehen ist.
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