Probleme des deutschen, europäischen und japanischen Rechts: Festschrift aus Anlass des 20-jährigen Bestehens der Partnerschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Chuo-Universität Tokio auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft
Book information
Description
Alle Lebensbereiche internationalisieren sich. Es ist daher mehr denn je notwendig, sich mit ausländischen Rechtsordnungen zu befassen und Rechtsvergleichung zu betreiben. Dies ist indes leichter zu fordern als zu verwirklichen. Vereinfacht wird alles, wenn es hierfür ein institutionelles Gerüst gibt. Dazu eignen sich Partnerschaften zwischen rechtswissenschaftlichen Fakultäten. Seit zwanzig Jahren pflegen die rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Chuo-Universität Tokio intensive Beziehungen, die unter anderem in einem jährlichen Gastwissenschaftleraustausch zum Ausdruck kommen. Zum Zwecke der Würdigung dieser fachlich sehr ergiebigen, freundschaftlichen Zusammenarbeit haben sich beide Fakultäten entschlossen, eine gemeinsame Festschrift herauszugeben. Die Münsterischen Professoren, die an der Festschrift mitwirken, greifen Problemstellungen des deutschen und europäischen Rechts sowie der Rechtsvergleichung auf, die nicht nur für japanische, sondern auch für deutsche Leser von Interesse sind. Umgekehrt gilt für die japanischen Beiträge Entsprechendes. Der Bogen spannt sich von Rechtsfragen des europäischen und japanischen Rechts (Grundrechtsschutz in Europa, Religionsfreiheit in Japan) über das europäische Steuerrecht, das Gesellschaftsrecht (japanische Gesellschaften in Deutschland), das Arbeitskampfrecht, das Familienrecht (internationale Scheidungszuständigkeit, postmortale Befruchtung und Vaterschaftsfeststellung) und das Hypothekenrecht bis hin zu Fragen der Universitätsausbildung (Akkreditierung von Studiengängen; Einführung des Law School-Systems in Japan), der Rechtsvergleichung (als Kulturvermittlung) und der Rechtsgewinnung (Laufen und Recht). Abgeschlossen wird die Festschrift durch einen Nachruf auf den kürzlich verstorbenen Professor Helmut Kollhosser, der sich sehr um die persönliche und wissenschaftliche Gestaltung der Verbindung zur Chuo-Universität verdient gemacht hat.
Similar books
Friedrich Franz von Mayer: Begründer der »juristischen Methode« im deutschen Verwaltungsrecht
1992 · PDF
What Mathematics Can Do for You Essays and Tips from Japanese Industry Leaders
2013 · PDF
Security interests in intellectual property
2017 · PDF
Japan's comfort women : sexual slavery and prostitution during World War II and the US occupation
2003 · EPUB
Biochemistry for Medical Professionals
2015 · PDF
Die Kunst, alle animalischen und vegetabilischen Substanzen, nähmlich alle Gattungen Fleisch, Geflügel, Wildpret, Fische, Zugemüse, Küchen- und Arzneygewächse, Früchte, Sulzen, Säfte; ferner Bier, schon zum Genusse völlig bereiteten Kaffeh, Thee u.s.w., in voller Frische, Schmackhaftigkeit und eigenthümlicher Würze mehrere Jahre zu erhalten : eine der nützlichsten Erfindungen von H. Appert in Paris, die nicht allein für die kleinste Haushaltung ohne allen Kostenaufwand anwendbar, und deßwegen ein unentbehrlicher, noch nie gegebener Anhang zu allen Koch- und Wirthschaftsbüchern ist, sondern auch die größten nur denkbaren Vortheile für Hospitäler, Armeen, Flotten etc. etc. gewährt, und wegen ihrer Gemeinnützigkeit von der französischen Regierung mit 12.000 Franken belohnt wurde
1832 · PDF
Geschichte des Rechtsstreits zwischen der ältern und jüngern Linie des Fürstenhauses Anhalt-Bernburg. Band 3, Abteilung 1 Commentar zu den Gründen des, den Beytritt der vertretenen Streitgenossen, zu der von den unvertretenen erhobenen Nichtigskeitsquerel, abweisenden ersten Instanzurtheils vom 25sten November 1820: Fortgesetze Betrachtungen über die Natur einer prozessualischen Streitgenossenschaft, und über die Untheilbarkeit eines Verfahrens und Urtheils, den der Untheilbarkeit der Thatsachen und des Streitgegenstandes
1822 · PDF
Oeconomia. Oder Haußbuch : Zum Calendario Oeconomico & perpetuo gehörig. 1 Darinnen begriffen vnnd außführlichen erkleret ist, Wie ein Hauswirth, nach dem ihn Gott der Allmechtige gesegnet, ferner seine Nahrung nechst Gott anstellen sol, auch fruchtbarlichen geniessen vnd gebrauchen : Alldieweil in solchem angezeigt wird, wie ein Haußwirth erstlich sein Gesinde wol regieren sol, hernach, von allerley sachen zur Haußhaltung gehörig, Als von Brawen, Backen, Bleichen, Weinbergern, Gärten, Höltzung, Ackerbaw, Viehzucht, Jagten, Fisch vnd Vogelfang, Endlich von einer Haußartzney oder Haußapotecken vor den gemeinen Man.
1600 · PDF