Daseinsvorsorge und Vergaberecht: Darstellung eines Spannungsverhältnisses unter besonderer Berücksichtigung des Öffentlichen Personennahverkehrs
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Überträgt die öffentliche Hand die Erfüllung von Aufgaben der Daseinsvorsorge auf Dritte, existiert ein Spannungsverhältnis zwischen der gemeinwohlorientierten Daseinsvorsorge und dem der Schaffung von Wettbewerb dienenden Vergaberecht. Es besteht die Gefahr eines reinen Preiswettbewerbs auf Kosten der Qualität und damit zu Lasten der Daseinsvorsorge.Dieses Spannungsverhältnis kann aufgelöst werden, indem die qualitativen und quantitativen Anforderungen an Leistungen der Daseinsvorsorge im Rahmen des Vergabeverfahrens berücksichtigt werden. Volker Schneiderhan untersucht die Anwendbarkeit des Vergaberechts in wichtigen Bereichen der Daseinsvorsorge, beispielsweise in der Abfall- und Abwasserbeseitigung. In-House-Vergabe und Dienstleistungskonzession erörtert er sektorübergreifend. Da die Frage der Anwendbarkeit des Vergaberechts im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs besonderen Schwierigkeiten unterliegt und sich in diesem Bereich das beschriebene Spannungsverhältnis mustergültig darstellen lässt, liegt hier einer der Schwerpunkte der Arbeit.
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