Die Gesamtgläubigerschaft: Eine dogmengeschichtliche und dogmatische Untersuchung
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Die Gesamtgläubigerschaft, geregelt in den §§ 428-430 BGB als Form obligatorischer Mitberechtigung, erweist sich bei näherem Hinsehen bald als unzureichend erforschtes Institut. Ihr Anwendungsbereich gilt als schmal, kaum ein Fall ist unumstritten; ihr Zweck und ihr Konzept sind unklar, Darstellungen in Lehrbüchern und Kommentaren knapp und kasuistisch. Verschiedene rechtshistorisch orientierte Beiträge haben indes jüngst die Erkenntnis geschärft, dass der Weg zu einem sachgerechten Verständnis der Gesamtgläubigerschaft im geltenden Recht nur über den Blick auf ihre römisch-rechtlichen Grundlagen führt. Dies nimmt Maximilian Engelbrecht zum Anlass für eine dogmatische Untersuchung, die ihr besonderes Augenmerk auf die Einbeziehung dogmengeschichtlicher Auslegungsgesichtspunkte richtet: Auf Grundlage einer eingehenden Betrachtung der Dogmengeschichte von den römischen Ursprüngen bis zur Kodifikation im BGB entwirft der Autor ein in sich geschlossenes dogmatisches Konzept der BGB-Gesamtgläubigerschaft.
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