Das Haager Übereinkommen von 2005: Die Derogationswirkung des Art. 6 HÜ unter besonderer Berücksichtigung des NYÜ
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Die Arbeit untersucht das am 1.10.2015 in Kraft getretene Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen (HÜ). Im Zentrum der Untersuchung steht die praxisrelevante Frage, wann Gerichte anderer Staaten trotz anderslautender Gerichtsstandsvereinbarung einen Rechtsstreit entscheiden können. Eine der Kernregelungen des HÜ sieht bei internationalen Gerichtsstandsvereinbarungen die grundsätzliche Derogation der Gerichte anderer Vertragsstaaten vor. Es wird dargelegt, welche Voraussetzungen eine Gerichtsstandsvereinbarung erfüllen muss, um die Derogationswirkung auszulösen und welche Ausnahmen es von diesem Grundsatz gibt. Vorbild der Derogationsregelung war das weithin bekannte, äußerst erfolgreiche UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (NYÜ). Aufgrund der Vorbildfunktion dieses Übereinkommens sichtet das vorliegende Buch die Rechtsprechung und Lehre hierzu, wertet sie aus und zieht Schlüsse für die Auslegung des HÜ.
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