GERMAN

Das steuerfreie Existenzminimum und der progressive Tarif als Bausteine eines freiheitsrechtlichen Verständnisses des Leistungsfähigkeitsprinzips

Book information

Publisher
Duncker & Humblot
Year
2005
ISBN
9783428517442, 9783428117444
DOI
10.3790/978-3-428-51744-2
Language
german
Format
PDF
Filesize
947 kB (969681 bytes)
Series
Schriften zum Steuerrecht; 87
Edition
1
Pages
225\225
Library
elibrary.duncker-humblot.com
Time added
2023-10-14 05:24:43

Description

Andrea Liesenfeld untersucht in der vorliegenden Publikation das verfassungsrechtliche (subjektive) Leistungsfähigkeitsprinzip und seine Vorgaben für die Besteuerung des Einkommens. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen dabei die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Berücksichtigung des Existenzminimums und für die Tarifgestaltung.Liesenfeld beginnt in einem ersten Teil mit einem historischen Überblick über die Entwicklung der Einkommensteuer und stellt in einem zweiten Teil die Aussagen anderer Wissenschaftszweige dar, die für die verfassungsrechtliche Diskussion bedeutsam sind. Erläutert werden insoweit ältere finanzwissenschaftliche Ansätze, insbesondere die Opfertheorien sowie die Vorgaben einer entscheidungsneutralen Besteuerung, wie sie von der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre formuliert werden.Die anschließende verfassungsrechtliche Untersuchung begründet die These, dass das Leistungsfähigkeitsprinzip - anders als dies bisher allgemein angenommen wird - ein originär freiheitsrechtliches und kein gleichheitsrechtliches Besteuerungsprinzip darstellt. Als originär freiheitsrechtliches Besteuerungsprinzip vereinigt es die Forderung nach einem steuerfreien Existenzminimum und weitere freiheitsrechtliche Höchstgrenzen, die in der progressiven Tarifgestaltung zum Ausdruck kommen. Dem freiheitsrechtlichen Verständnis kommt damit eine zentrale Bedeutung für die verfassungsrechtlich zulässige Besteuerungshöhe zu. Es ist darüber hinaus aber auch für andere, mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip zusammenhängende Fragestellungen relevant.Die Arbeit stellt das Leistungsfähigkeitsprinzip damit auf eine neue, freiheitsrechtliche Grundlage. Sie legt seine Grenzen offen, stärkt das Leistungsfähigkeitsprinzip dadurch aber auch innerhalb dieser Grenzen.

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