Der Index der verbotenen Bücher: Ein Beitrag zur Kirchen- und Literaturgeschichte. Band 2/1
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Vor der Öffnung der Archive der Glaubenskongregation im Jahr 1998 war das 1883-1885 entstandene Werk von Franz Heinrich Reusch die wichtigste Publikation über die schwarze Liste des Vatikan mit detaillierten Informationen zu jedem Werk, das auf dem Index stand. Reusch weist darin zahlreiche Fehler im Index auf: Werke, die falschen Autoren zugeordnet wurden, Bücher, die unter unterschiedlichen Titeln mehrmals aufgenommen wurden, solche, von denen kein einziges Exemplar mehr existierte ... Wenig überraschend wurde der Reusch in Rom angezeigt und sollte selbst auf den Index der verbotenen Bücher gesetzt werden. Allerdings mussten die römischen Zensoren nach eingehender Untersuchung eingestehen, d der alt-katholische Autor Recht hatte. Deshalb sah man nicht nur von einer Indizierung ab, sondern das Werk wurde sogar zur Grundlage einer großen Indexreform am Ende des 19. Jh. Die hochinteressante Wirkungsgeschichte wird in der Einleitung von Hubert Wolf ausführlich beleuchtet.
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Die Kunst, alle animalischen und vegetabilischen Substanzen, nähmlich alle Gattungen Fleisch, Geflügel, Wildpret, Fische, Zugemüse, Küchen- und Arzneygewächse, Früchte, Sulzen, Säfte; ferner Bier, schon zum Genusse völlig bereiteten Kaffeh, Thee u.s.w., in voller Frische, Schmackhaftigkeit und eigenthümlicher Würze mehrere Jahre zu erhalten : eine der nützlichsten Erfindungen von H. Appert in Paris, die nicht allein für die kleinste Haushaltung ohne allen Kostenaufwand anwendbar, und deßwegen ein unentbehrlicher, noch nie gegebener Anhang zu allen Koch- und Wirthschaftsbüchern ist, sondern auch die größten nur denkbaren Vortheile für Hospitäler, Armeen, Flotten etc. etc. gewährt, und wegen ihrer Gemeinnützigkeit von der französischen Regierung mit 12.000 Franken belohnt wurde
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Oeconomia. Oder Haußbuch : Zum Calendario Oeconomico & perpetuo gehörig. 1 Darinnen begriffen vnnd außführlichen erkleret ist, Wie ein Hauswirth, nach dem ihn Gott der Allmechtige gesegnet, ferner seine Nahrung nechst Gott anstellen sol, auch fruchtbarlichen geniessen vnd gebrauchen : Alldieweil in solchem angezeigt wird, wie ein Haußwirth erstlich sein Gesinde wol regieren sol, hernach, von allerley sachen zur Haußhaltung gehörig, Als von Brawen, Backen, Bleichen, Weinbergern, Gärten, Höltzung, Ackerbaw, Viehzucht, Jagten, Fisch vnd Vogelfang, Endlich von einer Haußartzney oder Haußapotecken vor den gemeinen Man.
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