Abbildungsverbote im Strafrecht: Der Schutz vor unbefugten Bildaufnahmen nach § 201a StGB unter Berücksichtigung der zivilrechtlichen Bezüge und verfassungsrechtlichen Vorgaben
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Die Arbeit beleuchtet die verfassungsrechtlichen, zivilrechtlichen und strafrechtlichen Ausprägungen des Persönlichkeitsschutzes und ihre wechselseitigen Bezüge. Im Kern geht es dabei um den im Jahr 2015 neu gefassten § 201a StGB, der unabhängig von objektiv-räumlichen Kriterien nunmehr auch solche Bildaufnahmen pönalisiert, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen bzw. geeignet sind, dem Ansehen einer anderen Person zu schaden. Neben möglichen Konflikten mit dem ultima-ratio-Grundsatz und dem Bestimmtheitsgebot wird dabei analysiert, ob sich die Vorschrift des § 201a StGB harmonisch in das bestehende Gesamtsystem des Persönlichkeitsschutzes einfügt und in welchem Verhältnis der Straftatbestand dabei zu den Vorschriften des KUG steht. Auf Grundlage dieser Vorarbeiten und vor dem Hintergrund aktueller Reformvorschläge wird schließlich untersucht, welche Restriktionsansätze zur Verfügung stehen und ob weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.»Personal Images in Criminal Law«The thesis examines the constitutional, civil and criminal law aspects of personality protection and their mutual references. It focuses mainly on § 201a German Criminal Code, which was revised in 2015 and now also penalises images that show another person's helplessness or are capable of damaging another person's reputation, irrespective of objective spatial criteria.
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