Intramurale Medizin — Gesundheitsfürsorge zwischen Heilauftrag und Strafvollzug
Book information
Description
Krankheit ist kein Schutz gegen Straffälligkeit. Straftaten werden daher auch von Menschen begangen, die nicht anders als andere Menschen unter körperlichen oder geistigen Erkrankungen leiden. Krankheit schützt in der Regel auch nicht vor Strafe. Werden erkrankte Menschen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, nehmen sie ihre Krankheit hinter die Gefängnismauern mit. Auch der Strafvollzug schützt nicht vor Krankheit, "Knast" selbst macht nicht selten krank. Deshalb bleiben gesund einrückende Straftäter nicht notwendig von Krankheit verschont. Es versteht sich daher von selbst, dass die medizinische Versorgung der Strafgefangenen innerhalb der Gefängnismauern gewährleistet sein muss. Die Intramurale Medizin, die das leistet, steht mit ihren Einrichtungen, Strukturen und Problemen im Spannungsfeld zwischen Medizin und Recht unter den besonderen Bedingungen des Strafvollzugs. Die daraus erwachsenden Fragen in einem interdisziplinären Gespräch sichtbar zu machen, Defizite aufzudecken und Anstöße für Wissenschaft, Praxis und Kriminalpolitik zu geben, war Ziel eines Symposions, an dem sich 26 Expertinnen und Experten aus den beteiligten Fachdisziplinen mit Referaten, Statements und Schlussbemerkungen beteiligt haben, die in dem hier vorgelegten Band zusammengefasst sind. Begrüßung....Pages 1-3 Grußwort....Pages 5-6 Grußwort....Pages 7-8 Der Arzt im Strafvollzug — Rechtliche Stellung und medizinischer Auftrag....Pages 11-30 Statement....Pages 31-34 Ärztliche Versorgung im Strafvollzug: Äquivalenzprinzip und Ressourcenknappheit....Pages 35-55 Statement....Pages 57-59 Einwilligung und Aufklärung in der Strafvollzugsmedizin....Pages 61-79 Statement....Pages 81-88 Das Arztgeheimnis im Strafvollzug....Pages 89-105 Statement....Pages 107-117 Geschlossener Vollzug und freies Beschäftigungsverhältnis — Zwei-Klassen-Medizin?....Pages 121-138 Statement....Pages 139-141 Psychisch Kranke im Strafvollzug....Pages 143-157 Statement....Pages 159-168 Gefängnismedizin im Frauenvollzug....Pages 169-193 Sucht- und Infektionsgefahren im Strafvollzug....Pages 195-211 Statement....Pages 213-215 Zwangsbehandlung im Strafvollzug....Pages 217-238 Statement....Pages 239-245 Strafrechtliche Risiken des Anstaltsarztes....Pages 247-258 Statement....Pages 259-270 Schlussbemerkung....Pages 273-277 Schlussbemerkung....Pages 279-280 Schlussbemerkung....Pages 281-285 Schlussbemerkung....Pages 287-288 Schlussbemerkung....Pages 289-293 Schlussbemerkung....Pages 295-296 Schlussbemerkung....Pages 297-299
Similar books
Das Kassenarztrecht der Reichsversicherungsordnung: Entwicklungen von 1979 bis zum Gesundheitsreformgesetz
1990 · PDF
Der Abrechnungsbetrug des Vertragsarztes
2002 · PDF
Der Körperverletzungstatbestand im Spannungsfeld zwischen Patientenautonomie und Lex artis: Eine arztstrafrechtliche Untersuchung
2000 · PDF
Strafrechtliche Probleme bei Kompetenzüberschreitungen nichtärztlicher medizinischer Hilfspersonen in Notsituationen
2001 · PDF
Drittmitteleinwerbung — Strafbare Dienstpflicht?
2004 · PDF
Der Arzthaftungsprozeß in der Praxis
1991 · PDF
Die Kunst, alle animalischen und vegetabilischen Substanzen, nähmlich alle Gattungen Fleisch, Geflügel, Wildpret, Fische, Zugemüse, Küchen- und Arzneygewächse, Früchte, Sulzen, Säfte; ferner Bier, schon zum Genusse völlig bereiteten Kaffeh, Thee u.s.w., in voller Frische, Schmackhaftigkeit und eigenthümlicher Würze mehrere Jahre zu erhalten : eine der nützlichsten Erfindungen von H. Appert in Paris, die nicht allein für die kleinste Haushaltung ohne allen Kostenaufwand anwendbar, und deßwegen ein unentbehrlicher, noch nie gegebener Anhang zu allen Koch- und Wirthschaftsbüchern ist, sondern auch die größten nur denkbaren Vortheile für Hospitäler, Armeen, Flotten etc. etc. gewährt, und wegen ihrer Gemeinnützigkeit von der französischen Regierung mit 12.000 Franken belohnt wurde
1832 · PDF
Geschichte des Rechtsstreits zwischen der ältern und jüngern Linie des Fürstenhauses Anhalt-Bernburg. Band 3, Abteilung 1 Commentar zu den Gründen des, den Beytritt der vertretenen Streitgenossen, zu der von den unvertretenen erhobenen Nichtigskeitsquerel, abweisenden ersten Instanzurtheils vom 25sten November 1820: Fortgesetze Betrachtungen über die Natur einer prozessualischen Streitgenossenschaft, und über die Untheilbarkeit eines Verfahrens und Urtheils, den der Untheilbarkeit der Thatsachen und des Streitgegenstandes
1822 · PDF