Die Untreuestrafbarkeit des Vorstands einer Aktiengesellschaft
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Die geltende Konzeption der Untreuestrafbarkeit lässt sich mit dem Passus »Vermögensbetreuungspflicht des Vorstands gegenüber der $aGesellschaft«$z zusammenfassen. Kristina Nattkemper stellt fest, dass der Verweis auf die Gesellschaft Symptom einer »monistischen«, erwerbswirtschaftliche Aspekte begünstigenden Untreuekonzeption ist. Dies bedürfe aufgrund des Ultima-Ratio-Prinzips des Strafrechts einer Legitimation anhand der rechtlichen oder zumindest wirtschaftlichen Umwelt. Die diesbezügliche Prüfung führt jedoch zu einem negativen Resultat: Die Autorin attestiert dem Aktienrecht insofern einen »blinden Fleck«. Eine monistische Ausrichtung lasse sich ohne eine Verschleifung von Tatbestandsmerkmalen auch originär strafrechtlich nicht ausmachen. Monistische Tendenzen in der wirtschaft(swissenschaft)lichen Umwelt basierten auf einem zunehmend instabilen Paradigma.Dem setzt die Autorin eine alternative Konzeption entgegen, eine »Vermögensbetreuungspflicht des Vorstands gegenüber dem $aUnternehmen«,$z das als komplexes, erhaltenswertes System erfasst wird, das sich auch durch eine »Offenheit« im Hinblick auf die rechtliche und die wirtschaftliche Umwelt auszeichnet.Ausgezeichnet mit dem AULINGER-Preis 2012 für eine herausragende Dissertation auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Steuerrechts an der Ruhr-Universität Bochum.
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