GERMAN

Die Haftung der Gewerkschaft gegenüber ihren Tarifpartnern und Dritten für Schäden bei rechtswidrigen Streiks

Book information

Publisher
Duncker & Humblot
Year
2019
ISBN
9783428557455, 9783428157457
DOI
10.3790/978-3-428-55745-5
Language
german
Format
PDF
Filesize
4 MB (3939774 bytes)
Series
Schriften zum Bürgerlichen Recht; 500
Edition
1
Pages
314\315
Library
elibrary.duncker-humblot.com
Time added
2023-10-14 05:58:34

Description

»The Liability of Trade Unions for Damages Caused by Illegal Strikes«The thesis addresses the question who carries the risk of illegal strikes. The trade union is liable to the employers’ side, in the first instance from contractual liability complemented by tortious liability. Uninvolved third parties don’t have contractual claims towards the trade union: both, legal and illegal strikes belong to the ordinary risks of life. This conclusion fits into the overall concept. Under the principle of relativity of obligations third parties have to address their own contractual partner.Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wer das Risiko von Schäden rechtswidriger Streiks trägt. Die Gewerkschaft haftet gegenüber der Arbeitgeberseite in erster Linie aus vertraglichen Schadensersatzansprüchen. Ergänzend kommt eine deliktische Haftung in Betracht. Das passt auch zu den zivilrechtlichen Wertungen des Vertragsrechts einerseits und des Deliktsrechts andererseits: Gewerkschaft und Arbeitgeberseite stehen sich gerade nicht unverbunden gegenüber, sodass keine typische Konstellation der Jedermann-Haftung vorliegt.Für Drittbetroffene gilt: Rechtmäßige wie rechtswidrige Streiks zählen zu ihrem allgemeinen Lebensrisiko. Dritte haben daher auch bei rechtswidrigem Streik keine vertraglichen Schadensersatzansprüche gegen die Gewerkschaft. Dieses Ergebnis fügt sich auch in die gesetzliche Gesamtkonzeption ein: Nach dem Grundsatz der Relativität der Schuldverhältnisse haben sich Dritte an ihren Vertragspartner zu halten. In extremen Fällen sind Dritte ausreichend durch das Deliktsrecht geschützt. Ein darüberhinausgehender deliktischer Schutz, etwa mit Hilfe des ReaG, besteht nicht.Die Arbeit wurde mit dem KLIEMT.Arbeitsrecht-Dissertationspreis 2019 und dem Dissertationspreis des Hamburger Vereins für Arbeitsrecht e.V. ausgezeichnet.

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