Steuerlehre 2 Veranlagung 2002: Einkommensteuer, Eigenheimzulage, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Bewertungsgesetz
Book information
Description
Das Konzept Aktualit?t, Praxisbezug und eine ausgefeilte p?dagogische Aufbereitung der Inhalte kennzeichnen die Werke von Bornhofen. Die Zweib?ndigkeit und die Vernetzung zwi-schen den Steuerlehre- und Buchf?hrungsb?chern bei st?ndig aktueller Rechtslage gew?hrleisten das sichere Verst?ndnis der beiden Sachgebiete als auch Ihres wechsel-seitigen Zusammenhangs. Aufgaben in jedem Schwierigkeitsgrad brin-gen die not-wendige Sicherheit bei der Umsetzung des erlernten Wissens und f?hren zu einem op-timalen Lernerfolg. Die Steuerlehre 2 erscheint stets im Februar eines jeden Kalenderjahres mit dem voll-st?ndigen Rechtsstand des Vorjahres. Dies gew?hrleistet h?chste Aktualit?t und sach-liche Transparenz zur korrekten Bearbeitung der verschiedenen Steuerarten. Die 23., ?berarbeitete Auflage der Steuerlehre 2 basiert auf dem Rechtsstand Ende 2002. Das f?r 2002 geltende Einkommensteuer-, K?rperschaftsteuer- und Gewerbesteuerrecht wird in diesem Band geschlossen dargestellt. Dabei werden das Halbeink?nfteverfahren und die ?bergangsvorschriften dargestellt und erl?utert. Die Eigenheimzulage wird in einem eigenst?ndigen Kapitel erl?utert. Dar?ber hinaus wird bereits auf Rechts?nderungen hingewiesen, die sich ab 2003 ergeben. Die Rechts?nderungen In der 23. ?berarbeiteten Auflage sind insbesondere ber?cksichtigt: - Das Achte Gesetz zur ?nde-rung des Parteiengesetzes - Das F?nfte Gesetz zur ?nderung des Steuerbeamten-Ausbildungs-geset-zes und zur ?nderung von Steuer-gesetzen - Das Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern - Das Flutopfersolidarit?tsgesetz - Das Amtliche Einkommensteuer-Handbuch 2002 - Die Einkommensteuer-Richtlinien 2001 - Die Lohnsteuer-Richtlinien 2002
Similar books
Steuerlehre 2 Rechtslage 2003/2004: Einkommensteuer Eigenheimzulage Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Bewertungsgesetz und Erbschaftsteuer
2004 · PDF
Steuerlehre 1 Veranlagung 2002: Allgemeines Steuerrecht Abgabenordnung Umsatzsteuer
2002 · PDF
Buchführung 2 DATEV-Kontenrahmen 2000: Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht Betriebswirtschaftliche Auswertung Mit EDV-Kontierung
2001 · PDF
Buchführung 1 DATEV-Kontenrahmen 2000: Grundlagen der Buchführung für Industrie- und Handelsbetriebe. Mit EDV-Kontierung
2000 · PDF
Buchführung 1 DATEV-Kontenrahmen 1999: Grundlagen der Buchführung für Industrie- und Handelsbetriebe Mit EDV-Kontierung
1999 · PDF
Die Kunst, alle animalischen und vegetabilischen Substanzen, nähmlich alle Gattungen Fleisch, Geflügel, Wildpret, Fische, Zugemüse, Küchen- und Arzneygewächse, Früchte, Sulzen, Säfte; ferner Bier, schon zum Genusse völlig bereiteten Kaffeh, Thee u.s.w., in voller Frische, Schmackhaftigkeit und eigenthümlicher Würze mehrere Jahre zu erhalten : eine der nützlichsten Erfindungen von H. Appert in Paris, die nicht allein für die kleinste Haushaltung ohne allen Kostenaufwand anwendbar, und deßwegen ein unentbehrlicher, noch nie gegebener Anhang zu allen Koch- und Wirthschaftsbüchern ist, sondern auch die größten nur denkbaren Vortheile für Hospitäler, Armeen, Flotten etc. etc. gewährt, und wegen ihrer Gemeinnützigkeit von der französischen Regierung mit 12.000 Franken belohnt wurde
1832 · PDF
Geschichte des Rechtsstreits zwischen der ältern und jüngern Linie des Fürstenhauses Anhalt-Bernburg. Band 3, Abteilung 1 Commentar zu den Gründen des, den Beytritt der vertretenen Streitgenossen, zu der von den unvertretenen erhobenen Nichtigskeitsquerel, abweisenden ersten Instanzurtheils vom 25sten November 1820: Fortgesetze Betrachtungen über die Natur einer prozessualischen Streitgenossenschaft, und über die Untheilbarkeit eines Verfahrens und Urtheils, den der Untheilbarkeit der Thatsachen und des Streitgegenstandes
1822 · PDF
Oeconomia. Oder Haußbuch : Zum Calendario Oeconomico & perpetuo gehörig. 1 Darinnen begriffen vnnd außführlichen erkleret ist, Wie ein Hauswirth, nach dem ihn Gott der Allmechtige gesegnet, ferner seine Nahrung nechst Gott anstellen sol, auch fruchtbarlichen geniessen vnd gebrauchen : Alldieweil in solchem angezeigt wird, wie ein Haußwirth erstlich sein Gesinde wol regieren sol, hernach, von allerley sachen zur Haußhaltung gehörig, Als von Brawen, Backen, Bleichen, Weinbergern, Gärten, Höltzung, Ackerbaw, Viehzucht, Jagten, Fisch vnd Vogelfang, Endlich von einer Haußartzney oder Haußapotecken vor den gemeinen Man.
1600 · PDF