Die Stellung der Kreditinstitute im Kapitalertragsteuerverfahren nach §§ 43 ff. EStG
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Das Einkommensteuergesetz verpflichtet Kreditinstitute, für die Kapitalerträge ihrer Kunden Kapitalertragsteuer einzubehalten und an den Fiskus abzuführen. Dieses System der Besteuerung an der Quelle hat sich seit Jahrzehnten bewährt und als vorteilhaft erwiesen – jedenfalls für den Staat. Für die Kreditinstitute hingegen erwachsen aus der Erfüllung dieser Aufgaben vielschichtige Belastungen, die fortwährend zunehmen und bislang unentgeltlich zu tragen sind.Die Untersuchung widmet sich zunächst der Frage, welche konkreten Belastungen die Kreditinstitute im Rahmen des Kapitalertragsteuerverfahrens treffen und ob sich diese de lege ferenda reduzieren lassen, ohne am derzeitigen Kapitalertragsteuerverfahren als solchem zu zweifeln. Dabei werden die Belastungen im Rahmen eines intradisziplinären Ansatzes insbesondere aus den Perspektiven des Steuer- und Vertragsrechts beleuchtet, um abschließend der Frage der Verfassungskonformität des Kapitalertragsteuerverfahrens nachgehen zu können.»The Role of Banks in the Capital Gains Tax Procedure Pursuant to §§ 43 et seqq. German Income Tax Act«Banks are obliged to withhold capital gains taxes on their clients' investment incomes on behalf of tax authorities and transfer it to them without compensation. This system of source taxation has proven its worth for decades, but at the same time puts a multi-layered burden upon banks. The author answers the questions of how such burden de lege ferenda can be reduced and whether the involvement of the banks in the taxation procedure is still constitutional.
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