GERMAN

Die Aufgabe der Juristenfakultäten: Festgabe für Otto Theisen. Hrsg. von der Juristischen Fakultät der Universität Trier

Book information

Publisher
Duncker & Humblot
Year
1996
ISBN
9783428486663, 9783428086665
DOI
10.3790/978-3-428-48666-3
Language
german
Format
PDF
Filesize
8 MB (8205950 bytes)
Series
Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte; 21
Edition
1
Pages
143\143
Library
elibrary.duncker-humblot.com
Time added
2023-10-13 21:10:46

Description

Otto Theisen war von 1971 bis 1979 Justizminister in Rheinland-Pfalz. In seine Amtszeit fällt die Gründung der Richterakademie (1973) und der Juristenfakultät in Trier im Wintersemester 1975/76. 1973 gründete er auch die Gesellschaft für Rechtspolitik, die als Veranstalter der Bitburger Gespräche in bisher 31 Veranstaltungen die aktuellen Themen der Zeit aufarbeitete. Der Jubilar hat nach der Gründung auch den weiteren Ausbau der Juristenfakultät in Trier als Mitglied der Landesregierung maßgeblich gefördert. Zum Dank dafür hat ihm die Juristische Fakultät im Sommersemester 1980 die Ehrendoktorwürde verliehen; anläßlich seines 70. Geburtstages veranstaltete die Fakultät ein Symposion über die Aufgabe der Juristenfakultäten. Die gehaltenen Vorträge werden mit zwei weiteren Beiträgen in dieser Festgabe abgedruckt.Horst Ehmann betrachtet die Aufgabe der Zivilrechtslehrer und legt dar, daß die Probleme in der Lehre und die Rechtsunsicherheit in der Praxis nicht eine Folge von zu viel, sondern von zu wenig wissenschaftlicher Arbeit sind, weil die Masse des Stoffes nur noch gesammelt, aber nicht mehr verarbeitet wird. Rainer Zaczyk legt dar, daß nur in dem von Praxisproblemen entlasteten Bereich der Universität die Voraussetzungen dafür gegeben sind, die rechtlichen (freiheitsgesetzlichen) Grundlagen des Strafrechts zu erarbeiten. In einer verfassungsrechtlichen Untersuchung erkennt Gerhard Robbers die vorrangige Verfassungsaufgabe der juristischen Fakultäten in der Bewahrung der Einheit des Rechts. Gabriele Burmester kritisiert die bisherige stiefmütterliche Behandlung des Steuerrechts in den Juristenfakultäten als Nebenfach und begründet überzeugend die Notwendigkeit einer hauptamtlichen echten rechtswissenschaftlichen Erforschung und Lehre des nationalen und internationalen Steuerrechts. Die Juristenfakultät in ihrer über Jahrhunderte festgehaltenen Rolle als Interpretin kanonisierter Rechtstexte ist der Gegenstand Peter Krauses Beitrag. Darüber hinaus beschäftigt

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