GERMAN

Ineinandergreifen von EuGVVO und nationalem Zivilverfahrensrecht am Beispiel des Gerichtsstands des Sachzusammenhangs, Art. 6 EuGVVO

Book information

Publisher
Duncker & Humblot
Year
2007
ISBN
9783428525423, 9783428125425
DOI
10.3790/978-3-428-52542-3
Language
german
Format
PDF
Filesize
21 MB (22079305 bytes)
Series
Schriften zum Prozessrecht; 206
Edition
1
Pages
167\167
Library
elibrary.duncker-humblot.com
Time added
2023-10-14 14:57:38

Description

Die Europäisierung des Zivilprozessrechts schreitet immer weiter voran. Vor allem im internationalen Verfahrensrecht wird das nationale Recht von Rechtsakten der EU verdrängt, zum Teil sogar vereinheitlicht. Von besonderem Interesse ist daher, ob und welche Schnittstellen es zwischen dem europäischen internationalen Verfahrensrecht und den nationalen Verfahrensregelungen gibt. Diese Schnittstellen zeigen sich besonders deutlich an Art. 6 EuGVVO. Dieser trifft als Ausnahmeregelung unter den dort genannten Voraussetzungen eine Zuständigkeit aus dem Sachzusammenhang und durchbricht damit den Grundsatz actor sequitur forum rei. Entsprechend der vier Ziffern des Art. 6 EuGVVO ist die Arbeit in vier Kapitel gegliedert.Im ersten Kapitel behandelt Wolfgang Winter den Mehrparteiengerichtsstand. Die Drittstaatenproblematik nimmt hier besonderen Raum ein, ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Erfordernis der Konnexität. Im darauffolgenden Kapitel beschäftigt er sich mit dem Gerichtsstand der Gewährleistungs- und Interventionsklage. Größeren Raum nehmen hier mögliche Schranken der Zuständigkeit ein. Die Sonderregelung für Deutschland, Österreich und Ungarn, denen die Gewährleistungs- und Interventionsklage fremd sind und die stattdessen mit der Rechtsfigur der Streitverkündung arbeiten, greift der Autor separat auf. Im Mittelpunkt des dritten Kapitels steht der Gerichtsstand der Widerklage. Wieder nimmt das Konnexitätserfordernis besonderen Raum ein. Der Autor behandelt die Prozessaufrechnung in Abgrenzung zur Widerklage gesondert. Im vierten Kapitel schließlich widmet sich Winter dem dinglichen Gerichtsstand des Sachzusammenhangs. Die Begriffsbestimmung ist hier von größerem Interesse. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse rundet die Arbeit ab.

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