Städte-Ordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien, Posen und Sachen vom 30. Mai 1853: mit den aus späteren Gesetzen, insbesondere aus den § 7–21 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 sich ergebenden Aenderungen und Zusätzen
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