Die Altauto-Verordnung: Branchenwandel durch neue Marktstrukturen Chancen und Grenzen für die Abfallwirtschaft
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Wer seit dem 1. April 1998 einen PKW mit dem Ziel der Verwertung endgültig stillegen möchte, muß dies einem anerkannten Verwertungsbetrieb überlassen. Die Überlassung des Fahrzeugs wird durch die Annahmestelle beziehungsweise durch den Verwertungsbetrieb mittels Verwertungsnachweis bescheinigt. Diesen Nachweis hat der Letztbesitzer (oder die von ihm beauftragte Stelle) bei der Abmeldung der KFZ-Zulassungsstelle vorzulegen. Die unterschiedlichen Konsequenzen, die sich aus der gerade in Kraft getretenen Altautoverordnung (AltautoV) für Abfallwirtschaft, Entsorgungsfachbetriebe und Fahrzeughalter ergeben, werden hier von Vertretern aus Industrie und Wirtschaft diskutiert.
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