GERMAN

Die Auslegung von Testamenten im deutschen und spanischen Recht

Book information

Publisher
Duncker & Humblot
Year
2010
ISBN
9783428530823, 9783428130825
DOI
10.3790/978-3-428-53082-3
Language
german
Format
PDF
Filesize
786 kB (804876 bytes)
Series
Schriften zum Bürgerlichen Recht; 398
Edition
1
Pages
179\179
Library
elibrary.duncker-humblot.com
Time added
2023-10-14 08:11:34

Description

Guido Perkams untersucht die Methode der Testamentsauslegung, wie sie in Deutschland und Spanien praktiziert wird. Er stellt den Meinungsstand zu beiden Rechtsordnungen dar und setzt sich mit den verschiedenen Ansichten auseinander.Im Mittelpunkt der Darstellung der Testamentsauslegung im deutschen Recht steht die Andeutungstheorie. Der Autor unterzieht diese schillernde Theorie einer kritischen Prüfung und arbeitet heraus, wie sich ihre Anhänger teilweise in Widersprüche verwickeln und dass die Theorie ihrem Anspruch, für Rechtssicherheit zu sorgen, nicht gerecht wird. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die vermeintliche Vereinbarkeit der Andeutungstheorie mit dem Grundsatz "falsa demonstratio non nocet". Hierzu lenkt der Autor den Blick unter anderem auf den in der Rechtslehre bislang wenig behandelten Fall des Inhaltsirrtums nach § 2078 Abs. 1 Alt. 1 BGB, in dem sich der Erblasser über die Bedeutung eines Wortes irrt. Perkams zeigt auf, dass das Gesetz auch im Testamentsrecht von einer objektiven Auslegung ausgeht. Er plädiert dafür, von vornherein auf einen rein subjektiven Standpunkt zu verzichten mit der Folge, dass das Auslegungsmaterial nicht unbegrenzt zur Verfügung steht.Im zweiten Teil wendet sich der Autor dem spanischen Recht zu. Hierbei analysiert er die maßgebliche Vorschrift im spanischen Zivilgesetzbuch (Art. 675 CC), die die methodischen Vorgaben für die Testamentsauslegung bereithält. Es wird deutlich, dass die Andeutungstheorie auch in Spanien Fuß gefasst hat und es, anders als in Deutschland, praktisch keine Verfechter einer Gegenansicht gibt, die den Ansatz einer vollkommen freien Auslegung vertreten. Dies erscheint bemerkenswert, da das spanische Testamentsrecht keine dem § 2078 Abs. 1 BGB vergleichbare Vorschrift kennt, zugleich aber die Regel von der falsa demonstratio ausdrücklich normiert.

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