Römisches Privatrecht
Book information
Description
Vorwort: Die Aufgabe, die sich dieser Grundriß stellt, ist, den Jünger der Rechtswissenschaft zu juristischem Denken zu erziehen. Er soll erkennen, daß vor seinem Gewissen sich rechtfertigen muß, wer beansprucht, als gerechter Richter vor sein Volk hinzutreten. Das Privatrecht, von dem hier gehandelt wird, schafft die Grundlage für das Haben wie den Austausch der Güter; es sichert und ordnet den volkswirtschaftlichen Verkehr. Wächst hiernach das Recht heraus aus den praktischen Lebensbedürfnissen, so muß es sich fortdauernd dem jeweiligen Kulturzustande, den sittlichen Anschauungen wie den anerkennungswürdigen Verkehrsinteressen anpassen. Die Wechselbeziehung zwischen dem Rechte und den sozialen Zuständen offenbart uns der geschichtliche Entwicklungsgang des Rechtes. Dieser beginnt für die heutige Kulturwelt bei dem römischen Privatrecht. Hier sind die Gestaltungen für die Rechte des Einzelnen, die Grundformen für den Rechtsverkehr und damit die Begriffe der Rechte mit solcher Allgemeingültigkeit ausgebildet worden, daß sie den Wert der Wahrheit in sich tragen. Die römischen Juristen haben die Wissenschaft des Rechtes geschaffen und gezeigt: keine vertrauenswürdige Rechtsanwendung ohne festgeprägte Begriffe und ohne die Erkenntnis des systematischen Zusammenhangs aller Rechtsgebilde. Das bloße Erlernen des Gesetzeswortlautes bleibt leeres Wissen ohne Weisheit. Auch das haben der Prätor wie die klassischen römischen Juristen erwiesen, wie sich die Achtung vor dem Gesetze als dem Willen der Volksgesamtheit mit dem Bedürfnis nach einer zeitgemäßen Fortbildung des Rechtes vereinigen läßt. Der neues Recht schaffende Richter darf niemals seinem persönlichen Rechtsgefühl den Charakter der Allgemeingültigkeit beilegen. Als Schirmvogt des Rechtes darf nur anerkannt werden, wer über das Gesetz fortschreitet, indem er den im Volke in der Entwicklung begriffenen, aber noch nicht ausgereiften Rechtsgedanken zu Ende denkt und ihn zu einem anerkennungswürdigen Rechtsgrundsatz ausprägt. Wie diese hohe Aufgabe erfüllt werden kann, das mag der Lernende an dem Entwicklungsgange der römischen Rechtsbildung nachdenklich erschauen; dort sieht er das Vorbild für die Methode, mit der unsere heutige Rechtsprechung von hoher Warte dem Verhängnis der Geldentwertung zu wehren suchte und vermochte. Der Grundriß gibt die Einführung in das Studium. Die überall mitgeteilten Quellenstellen sollen als Belege dienen und zu tieferem Eindringen auffordern. Ein Beilageheft bringt eine Anzahl wichtiger Stellen, auf die durch umrahmte Ziffern am Rande des Textes verwiesen wird. An ihnen mag zunächst das Verständnis für die erzieherische Bedeutung der Quelleninterpretation erprobt werden. Eine höhere Stufe bezeichnet die moderne Digestenforschung, die sich die Wiederherstellung des ursprünglichen Textes wie der Rechtslehre der klassischen Jurisprudenz zum Ziel gesetzt hat. Hierauf und auf die ausgezeichneten Forschungen in den heutigen deutschen romanistischen Werken ist wiederholt hingewiesen worden. Der für den Anfänger bestimmte Grundriß mußte das Gewicht legen auf die Darlegung der Grundbegriffe in der Gestalt, die sie schließlich im Rechte Justinians und von da aus in der deutschen Rechtswissenschaft gefunden haben. Als solche bilden sie auch die Grundlage des heutigen Bürgerlichen Gesetzbuches. Das im einzelnen zu belegen, gehört nicht hierher; es wird sich beim Studium dieses Gesetzes Werkes ohnedem überall bewähren. Der Lernende soll sofort das Bewußtsein von der lebenden Kraft der Begriffe und Lehrsätze erlangen; es gilt, ihn innerlich für das wissenschaftliche Studium des Rechtes zu gewinnen. Diesem Zwecke dient der Anschauungsunterricht der sechs Übungsstunden: § 14 über den Rechtsmißbrauch, § 24 über den Umfang der Vertretungsmacht, § 32 über Rechtsprechung, Urteilen und Beweislast, § 39 über den Besitzerwerb, § 55 über Treu und Glauben, § 60 über die Schadenersatzpflicht. Bei diesen Übungen wird auch die unmittelbare praktische Verwendung der römischrechtlichen Grundsätze für das heutige Recht bis in die Rechtsprechung des Reichsgerichtes hinein nachgewiesen. Vorwort Inhaltsverzeichnis Teil I. Einleitende Lehren § 1. Institutionen. Inhalt und Bedeutung des Systems des römischen Privatrechts Erstes Kapitel. Die allgemeinen Grundbegriffe § 2. Das Wesen des Rechts § 3. Die Gebiete der Rechtsordnung § 4. Entstehung des positiven Rechtes § 5. Geltungsbereich der Gesetze § 6. Einteilungen des Privatrechts § 7. Anwendung und Auslegung der Rechtsnormen Zweites Kapitel. Übersicht über die geschichtliche Entwicklung des Privatrechts § 8. Die vorjustinianischen Rechts quellen § 9. Justinians Kodifikation § 10. Das römische Recht nach Justinian. Seine Rezeption in Deutschland Teil II. System des römischen Privatrechtes Buch I. Personenrecht § 11. Recht im subjektiven Sinne. Rechtssubjekt § 12. Rechtsfähigkeit der Einzelpersonen. Überblick § 13. Freie und Sklaven § 14. Übungsstunde. Sklavenrecht. Rechtsmißbraach § 15. Cives und peregiini. Status civitatis § 16. Status familiae. Patria potestas. Sui et alieni iuris § 17. Ehrenminderung. Infamia § 18. Handlungsfähigkeit §19. Juristische Personen Buch II. Rechtshandlungen und Rechtsschutz Erstes Kapitel. Entstehving und Endigung der subjektiven Rechte § 20. Begriff und Einteilung der Rechtshandlungen. Rechtsgeschäft § 21. Wille und Willenserklärung § 22. Tatbestand des Rechtsgeschäfts. Nebenbestimmungen §23. Stellvertretung § 24. Übungsstunde. Umfang der Vertretungsmacht Zweites Kapitel. Schutz der Rechte § 25. Grundgedanken des Rechtsschutzes § 26. Geschichtlicher Überblick des römischen Zivilprozesses § 27. Aktionensystem § 28. Untergang der Klagen. Klagverjährung § 29. Verteidigung des Beklagten. Exceptio § 30. Einwirkung des Prozesses auf das materielle Recht. Urteil §31. Interdikte; in integrum restitutio § 32. Übungsstunde. Rechtsprechung, Urteitfindung, Beweislast Buch III. Sachenrecht Erstes Kapitel. Begriff, Einteilung der Sachen § 33. Begriff der Sache § 34. Einteilung der Sachen nach ihrer natürlichen Beschaffenheit § 35. Rechtliche Verschiedenheit der Sachen Zweites Kapitel. Besitz und Eigentum § 36. Übersicht der Sachenrechte § 37. Begriff und Arten des Besitzes § 38. Erwerb und Verlust des Besitzes § 39. Übungsstunde. Wie wird der Besitz erworben ? § 40. Schatz des Besitzes § 41. Begriff und Alten des Eigentums § 42. Erwerb des Eigentums nach ins civile § 43. Erwerb des Eigentums nach ius gentium § 44. Verlust des Eigentumrechtes § 45. Klagen zum Schutze des Eigentums Drittes Kapitel. Servituten § 46. Begriff und Arten der Servituten § 47. Begründung und Endigung der Servituten § 48. Rechtsschutz der Servituten. § 49. Emphyteuse und Superficies Viertes Kapitel. Pfandrecht § 50. Begriff und Arten des Pfandrechtes § 51. Bestellung und Endigung des Pfandrechts § 52. Ausübung; Rang der Pfandrechte Buch IV. Obligationenrecht § 53. Begriff der Obligation § 54. Die wesentlichen Grundsätze des Obligationenrechts; bona fides § 55. Übungsstunde über bona fides § 56. Die Subjekte der Obligationen § 57. Haftung für die Schulden der Gewaltunterworfenen u-id der Geschäftsgehilfen. Noxalhaftung § 58. Gegenstände der Schuldverpflichtungen § 59. Schadenersatz; causa, culpa, mora § 60. Übungsstunde über Schadenersatzhaftung. § 61. Kontrakte, pacta. Synallagma § 62. Die geschichtliche Entwicklung der Kontraktobligationen § 63. Die Realkontrakte § 64. Die Verbalkontrakte § 65. Die Litteralkontrakte § 66. Die Konsensualkontrakte. I. Kauf § 67. Die Konsensualkontrakte. IT. Miete, Gesellschaftsvertrag. Mandat § 68. Die Quasikontraktc § 69. Delikte und Quasidelikte § 70. Übertragung des Forderungsrechtes § 71. Aufhebung des Forderungsrechtes Buch V. Familienrecht § 72. Begriff und Gebiete des Familienrechts. § 73. Die Ehe § 74. Das eheliche Güterrecht § 75. Vormundschaft Buch VI. Erbrecht § 76. Grundbegriffe der Erbfolge § 77. Die geschichtliche Entwicklung der Erbrechtsysteme § 78. Die testamentarische Erbfolge. Testamenterrichtung § 79. Inhalt des Testamentes § 80. Die Intestaterbfolge § 81. Das Noterbenrecht § 82. Erwerb der Erbschaft. Haftung des Erben. Erbschaftklage § 83. Vermächtnisse Register Quellenstellen
Similar books
Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches
1923 · PDF
Die Kunst, alle animalischen und vegetabilischen Substanzen, nähmlich alle Gattungen Fleisch, Geflügel, Wildpret, Fische, Zugemüse, Küchen- und Arzneygewächse, Früchte, Sulzen, Säfte; ferner Bier, schon zum Genusse völlig bereiteten Kaffeh, Thee u.s.w., in voller Frische, Schmackhaftigkeit und eigenthümlicher Würze mehrere Jahre zu erhalten : eine der nützlichsten Erfindungen von H. Appert in Paris, die nicht allein für die kleinste Haushaltung ohne allen Kostenaufwand anwendbar, und deßwegen ein unentbehrlicher, noch nie gegebener Anhang zu allen Koch- und Wirthschaftsbüchern ist, sondern auch die größten nur denkbaren Vortheile für Hospitäler, Armeen, Flotten etc. etc. gewährt, und wegen ihrer Gemeinnützigkeit von der französischen Regierung mit 12.000 Franken belohnt wurde
1832 · PDF
Geschichte des Rechtsstreits zwischen der ältern und jüngern Linie des Fürstenhauses Anhalt-Bernburg. Band 3, Abteilung 1 Commentar zu den Gründen des, den Beytritt der vertretenen Streitgenossen, zu der von den unvertretenen erhobenen Nichtigskeitsquerel, abweisenden ersten Instanzurtheils vom 25sten November 1820: Fortgesetze Betrachtungen über die Natur einer prozessualischen Streitgenossenschaft, und über die Untheilbarkeit eines Verfahrens und Urtheils, den der Untheilbarkeit der Thatsachen und des Streitgegenstandes
1822 · PDF
Oeconomia. Oder Haußbuch : Zum Calendario Oeconomico & perpetuo gehörig. 1 Darinnen begriffen vnnd außführlichen erkleret ist, Wie ein Hauswirth, nach dem ihn Gott der Allmechtige gesegnet, ferner seine Nahrung nechst Gott anstellen sol, auch fruchtbarlichen geniessen vnd gebrauchen : Alldieweil in solchem angezeigt wird, wie ein Haußwirth erstlich sein Gesinde wol regieren sol, hernach, von allerley sachen zur Haußhaltung gehörig, Als von Brawen, Backen, Bleichen, Weinbergern, Gärten, Höltzung, Ackerbaw, Viehzucht, Jagten, Fisch vnd Vogelfang, Endlich von einer Haußartzney oder Haußapotecken vor den gemeinen Man.
1600 · PDF
Neu-gefundenes Eden., Oder:, Aussführlicher Bericht von Sud- und Nord-Carolina, Pensilphania, Mary Land, & Virginia. : Entworffen durch zwey in dise Provintzen gemachten Reisen, Reiss-Journal, und ville Brieffen, dardurch der gegenwärtige Zustand diser Länderen warhafftig entdecket, und dem Nebenmenschen zu Gutem an Tag gelegt wird. Samt beygefügtem Anhang, oder freye Unterweisung zu dem verlohrnen, nun aber wieder gefundenen Lapide Philosophorum, dardurch man bald zur Vergnügung, und wahrer [sic] Reichthum gelangen kan
1737 · PDF
Der nordamerikanische Freistaat Texas : ein Handbuch für solche, die dahin, insbesondere aber nach dem der deutschen Colonisationsgesellschaft für Texas angehörigen, in der County Berar gelegenen Landbezirk auswandern wollen : Nachricht über due Geschichte, Verfassung, Lage, Klima, Beschaffenheit des Landes, Gewerbe, Ackerbau, Viehzucht, Handel, Verkehr, Zinsfuss, Strassen ... sodann die deutschen Colonisationsgesellschaft nebst ihrem Programme, so wie den durchaus nöthigen Belehrungen und Anweisungen der Auswanderer über die Vorbereitungen zur Reise, während derselben und im Lande selbst
1848 · PDF
Internationales Wörterbuch der Lederwirtschaft / International Dictionary of the Leather and Allied Trades / Dictionnaire International des Cuirs et Peaux et de leurs Dérivés / Vocabulario Internacional de la Industria y del Comercio de Cueros / Vocabolario Internazionale dell’Industria e del Commercio del Cuoio / Международный кожевенно-технический словарь: Deutsch — Englisch — Französisch — Spanisch — Italienisch — Russisch / German — English — French — Spanish — Italian / Allemand — Anglais — Français — Espagnol — Italien / Alemán — Inglés — Francés — Español — Italiano / Tedesco — Inglese — Francese — Spagnolo — Italiano / на немецком — английском — французском — испанском итальянском — русском языках
1968 · PDF
Bericht der Experten-Kommission über die physikalisch-chemische Untersuchung des Rheinwassers / Rapport de la commission des experts sur les analyses physico-chimiques de l’eau du Rhin: 1. Serie Juni 1953 bis Juni 1954 ausgearbeitet vom Sekretariat der Kommission unter der Leitung von Herrn Dr. F. Zehender, Zürich, und von der Kommission der Delegierten genehmigt in der Sitzung vom 14. bis 17. September 1955 in Strassburg / lère série juin 1953 `juin 1954 rédigé par le secrétariat de la Commission sous la direction de M. le Dr F. Zehender, Zurich et accepté par la Commission des délégués lors de la réunion du 14 au 17 septembre 1955 `Strasbourg
1956 · PDF