GERMAN

§ 354a HGB - eine geglückte gesetzgeberische Lösung eines rechtspolitischen Problems?

Book information

Publisher
Duncker & Humblot
Year
2001
ISBN
9783428503636, 9783428103638
DOI
10.3790/978-3-428-50363-6
Language
german
Format
PDF
Filesize
35 MB (36445107 bytes)
Series
Schriften zum Wirtschaftsrecht; 138
Edition
1
Pages
366\366
Library
elibrary.duncker-humblot.com
Time added
2023-10-13 18:38:19

Description

Nach einer über viele Jahre intensiv geführten rechtswissenschaftlichen Diskussion hat der Gesetzgeber im Jahre 1994 die Frage aufgegriffen, ob den in der Rechtspraxis häufig anzutreffenden und auf § 399 Alt. 2 BGB gestützten Vereinbarungen Grenzen zu setzen sind, nach denen eine Forderungsabtretung entweder insgesamt unzulässig oder nur mit Zustimmung des Schuldners möglich sein soll. Hintergrund der auf solche Einschränkungen gerichteten rechtspolitischen Initiativen war die Besorgnis, daß die erwähnten Vereinbarungen ganz entscheidend insbesondere die Refinanzierungsmöglichkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen beeinträchtigen würden, die sich durch eine geringe Eigenkapitalausstattung und schwach ausgeprägte Marktmacht auszeichnen. Der Gesetzgeber hat zur Lösung des Problems § 354a HGB geschaffen, der am 30. Juli 1994 in Kraft getreten ist. Nach Satz 1 ist eine Abtretung, die entgegen einem zwischen Gläubiger und Schuldner vereinbarten Abtretungsausschluss vorgenommen wird, wirksam, sofern das Rechtsgeschäft, das diese Forderung begründet, für beide Teile ein Handelsgeschäft oder der Schuldner eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dennoch steht es dem Schuldner nach Satz 2 frei, weiterhin mit schuldbefreiender Wirkung an den Zedenten zu leisten, und zwar bemerkenswerter Weise selbst dann, wenn er die Abtretung kennt. Angesichts der kontroversen Diskussion, die dem Eingreifen des Gesetzgebers sowohl vorausging als auch nachfolgte, liegt es nahe, die getroffene Regelung auf den rechtswissenschaftlichen Prüfstand zu legen und sie daraufhin zu befragen, ob sie dem rechtspolitischen Anliegen gerecht wird.Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die gegenläufige Schutzrichtung des § 354a Satz 1 und 2 HGB. Das hierdurch entstehende materiellrechtliche Spannungsverhältnis setzt sich im Zivilprozess, der Zwangsvollstreckung, der Forderungsverpfändung und der Insolvenz, also in Bereichen fort, in denen §

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