GERMAN

Die Zuverlässigkeit von Personen- und Kapitalgesellschaften im Umweltrecht: Dargestellt unter besonderer Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte und des Regelungsgehalts von § 35 der Gewerbeordnung

Book information

Publisher
Duncker & Humblot
Year
1997
ISBN
9783428489121, 9783428089123
DOI
10.3790/978-3-428-48912-1
Language
german
Format
PDF
Filesize
31 MB (32220931 bytes)
Series
Schriften zum Umweltrecht; 74
Edition
1
Pages
323\323
Library
elibrary.duncker-humblot.com
Time added
2023-10-14 04:57:30

Description

Zuverlässigkeitsregelungen finden sich nahezu flächendeckend im Umweltrecht. Akteure in diesem Bereich sind im wesentlichen Gesellschaften, auf die das bisherige Zuverlässigkeitskonzept jedoch nicht zugeschnitten ist; die Frage nach der Zuverlässigkeit einer Gesellschaft kann bisher kaum wirklich beantwortet werden. Vorgestellt wird daher eine Neukonzeption eines im Kern einheitlichen Zuverlässigkeitskonzepts für Personen- und Kapitalgesellschaften.Eine grammatikalische, historische, systematische und teleologische Prüfung der Zuverlässigkeitsregelungen zeigt, daß sowohl Personen- als auch Kapitalgesellschaften selbst zuverlässig sein können. Um den Zweck der (Un-)Zuverlässigkeitsregelungen zu erreichen, bedarf es dabei der Berücksichtigung der Spezifika gerade von Gesellschaften.Soweit bei der konkreten Bewertung der Zuverlässigkeit einer Gesellschaft menschliche Eigenschaften (z. B. Fachkenntnisse, Vorstrafen) relevant sind, sind die Eigenschaften bestimmter natürlicher Personen der Gesellschaft selbst zuzurechnen. Dabei ist nicht die formelle Zuordnung der Personen, sondern ihr tatsächlicher, materieller Einfluß auf den konkret relevanten Tätigkeitsbereich der Gesellschaft maßgeblich. Unzuverlässigkeit der Gesellschaft kann sich daher nicht nur durch tatsächliche Einflußnahme von Mitarbeitern, sondern auch durch Einflußnahme von Eigen- oder Fremdkapitalgebern sowie sonstiger Dritter (z. B. Lieferanten, Abnehmer) ergeben. Soweit die Unzuverlässigkeit aus nicht personenbezogenen Umständen abgeleitet werden kann (z. B. mangelhafte Organisation, ungenügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit), ergibt sich die Zuverlässigkeit der Gesellschaft unmittelbar.

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