Gebühren für Gefahrenabwehr: Die Legitimität der Erhebung von Gebühren im Lichte der Staatsaufgabenlehre des freiheitlichen Verfassungsstaates
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Staatliches Handeln muss dem Gemeinwohl dienen. Verstößt der Staat gegen dieses Ziel, wenn er für die Erfüllung von Aufgaben, die nur er erfüllen kann und muss, vom Bürger eine besondere Geldleistung verlangt? Sehr bedeutsam ist diese Frage auf dem Gebiet des Gefahrenabwehrrechts, da die Gewährung von Sicherheit die physische Existenz des Bürgers betrifft und damit Voraussetzung für die Ausübung aller weiteren Rechte und Freiheiten ist.Die bislang von Rechtsprechung und Literatur herangezogenen Kriterien können die Schaffung neuer Gebührentatbestände im Bereich der Gefahrenabwehr und damit der ureigensten Aufgabe des Staates nicht effektiv begrenzen. Auf dem Fundament staatstheoretischer Überlegungen zu der Bedeutung von Sicherheit im Gemeinwesen bemüht sich die Untersuchung um eine rechtsdogmatische Aufarbeitung der aufgeworfenen Frage nach Gebühren für Gefahrenabwehr. Durch die Verknüpfung der Staatsaufgabenlehre mit den Vorgaben der Finanzverfassung lassen sich grundsätzliche und verbindliche Aussagen zu der Gebührenerhebung im Sicherheitsrecht treffen.
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