Ius pontificium cum iure civili coniunctum: Das Recht der Arrogation in klassischer Zeit
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Bei der Arrogation handelt es sich um ein aus archaischer Zeit stammendes Institut des römischen Rechts, welches durch Volksgesetz einen freien Mann in eine fremde Verwandtschaftsgruppe eingliedert und ihn der personenrechtlichen Gewalt eines anderen unterordnet. In klassischer Zeit wird die Arrogation als ein Sonderfall der Adoption wahrgenommen. Anna Margarete Seelentag geht von dem Gedanken aus, dass das Recht der Arrogation in besonderer Weise durch das Zusammenspiel der Rechtsschichten des ius pontificium und des ius civile gekennzeichnet ist. Dies wird anhand ausgewählter Arrogationskonstellationen, u.a. der Freigelassenenarrogation, der Unmündigenarrogation und der Arrogation eines Älteren durch einen Jüngeren, demonstriert. Dabei zeichnet die Autorin die Entwicklung des Arrogationsrechts in klassischer Zeit nach, welche sich als eine zunehmende Integration des Rechtsinstituts in das Privatrecht begreifen lässt. Cover Titel Vorwort der Reihenherausgeber Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Einleitung Kapitel 1: Quellen und Methoden I. Quellen 1. Digesten 2. Ciceros Rede De domo sua a) Der Anlaß des Verfahrens b) Die Vorgeschichte des Verfahrens c) Ciceros juristische und rhetorische Strategie d) Ciceros arrogationsrechtliche Argumentation am Beispiel seiner Kernaussage e) Der Ausgang des Verfahrens f) Schlußfolgerungen 3. Die Noctes Atticae des Aulus Gellius a) Die „Attischen Nächte“ als rechtshistorische Quelle b) Das Kapitel 5.19 der „Attischen Nächte“ als rechtshistorische Quelle (1) Der Text (2) Die Bewertung der Quelle c) Gesamtbetrachtung 4. Die Institutionen des Gaius und das pseudo-ulpianische Regelwerk a) Das Verhältnis der beiden Schulschriften zueinander b) Der Vergleich der beiden Adoptionskapitel (1) Ihre sprachliche Fassung (2) Ihre Aussageabsicht (3) Ihre Stoffdisposition: Unterschiede bzw. Gemeinsamkeiten von adoptio und adrogatio (4) Ihre Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Stufen der Rechtsentwicklung c) Gesamtbetrachtung 5. Die Arrogation in der Rechtspraxis II. Methoden 1. Induktive Vorgehensweise 2. Das Arrogationsverfahren als methodischer Ausgangspunkt 3. Rechtsbereiche und Rechtsschichten der römischen Rechtsordnung a) Die Rechtsbereiche des ius divinum, des ius publicum und des ius privatum b) Die Rechtsschicht des ius civile c) Die Rechtsschicht des ius pontificium (1) Der Begriff des ius pontificium (2) Die Überlieferungslage (3) Die Strukturen des spätrepublikanischen Pontifikalrechts (4) Die Verbindlichkeit des ius pontificium d) Der Problembereich des ius pontificium cum iure civili coniunctum e) Die Unterscheidung von ius civile und ius pontificium im juristischen Sprachgebrauch 4. Die Krise des republikanischen Rechtsdenkens 5. Das Verhältnis von adrogatio und datio in adoptionem zueinander 6. Die sogenannte Testamentsadoption Kapitel 2: Der Ursprung der Arrogation I. Die Kuriatversammlung 1. Zusammensetzung und Funktionen der comitia curiata 2. Die Arrogation als Aufgabe der comitia curiata II. Die Pontifices III. Das testamentum calatis comitiis IV. Schlußfolgerungen Kapitel 3: Das Arrogationsverfahren I. Das Pontifikalverfahren in klassischer Zeit 1. Das Pontifikalkollegium 2. Gegenstand und Ablauf des Pontifikalverfahrens a) Gegenstand des Pontifikalverfahrens b) Ablauf des Pontifikalverfahrens 3. Der Einfluß des Princeps auf das Pontifikalverfahren 4. Das ius pontificium als Maßstab des Pontifikalverfahrens 5. Die Rechtsnatur des Pontifikalverfahrens II. Das Verfahren per populum in klassischer Zeit 1. Die Quellenlage 2. populus und comitia curiata in klassischer Zeit 3. Die Kuriatkomitien in klassischer Zeit a) Der Untergang der Kurienordnung b) Die Repräsentation der comitia curiata durch Liktoren c) Das Verhältnis der comitia curiata zu den comitia calata 4. Der Ablauf des Verfahrens per populum a) Promulgationsfrist und Auspikation b) Der Verfahrensabschnitt vor den comitia calata (1) Die detestatio sacrorum (a) Forschungsüberblick (b) Die Familienkulte als Gegenstand des Sakralrechts (aa) Begriff und Inhalt der sacra privata (bb) Die Träger der sacra privata (cc) Die Übertragung von sacra privata (c) Die sacra in Ciceros Argumentation (d) Die detestatio sacrorum als eigenständiges Rechtsinstitut (e) Die detestatio sacrorum im Arrogationsrecht (2) Der Eid des Quintus Mucius (a) Der Eid als Instrument des Gläubigerschutzes (b) Der Eid als detestatio sacrorum c) Der Verfahrensabschnitt vor den comitia curiata (1) Die Befragung der beiden Arrogationswilligen und die rogatio populi (2) Die Fiktionsfolge der Rogationsformel d) Die auctoritas senatus 5. Die Ortsgebundenheit der Arrogation 6. Die Arrogation zwischen Gesetz und Privatrechtsakt a) Gesetzescharakter der Arrogation b) Rechtsgeschäftlicher Charakter der Arrogation (1) Rechtsgeschäft des zu Arrogierenden (2) Rechtsgeschäft des Arrogierenden (3) Rechtsgeschäft auctoritate populi c) Fazit III. Die Reskriptarrogation in klassischer Zeit 1. Die nachklassische adrogatio ex rescripto principis 2. Das Verfahren der adrogatio ex rescripto principis 3. Die Entstehung der adrogatio ex rescripto principis im zweiten Jahrhundert 4. Gründe für die Entwicklung der Reskriptarrogation IV. Zusammenfassung Kapitel 4: Die Freigelassenenarrogation I. Die Zulässigkeit der Freigelassenenarrogation nach ius civile II. Der Ausschluß der Freigelassenenarrogation auf der Ebene des ius pontificium IV. Die Wirksamkeit der adrogatio per obreptionem III. Die möglichen Fallkonstellationen der Freigelassenenarrogation V. Die Rechtsfolgen der Freigelassenenarrogation und ihre Korrektur 1. Das Standesrecht a) Status und Stand des Freigelassenen b) Freigelassene in der Gesellschaftsordnung des frühen Prinzipats c) Freigelassene im Recht des frühen Prinzipats (1) Rechtliche Hindernisse des gesellschaftlichen Aufstiegs Freigelassener (2) Auszeichnung durch den Princeps: Das ius aureorum anulorum d) Standesrechtliche Konsequenzen der Freigelassenenarrogation (1) Die Parallelen zwischen der Arrogation und dem ius aureorum anulorum (2) Ingenuität durch Arrogation? 2. Die Patronatsrechte a) Rechtsnatur und Inhalt der Patronatsrechte b) Auswirkungen der Arrogation auf die Patronatsrechte: Dogmatische Vorüberlegungen c) Auswirkungen der Arrogation auf die Patronatsrechte: Die Quellenlage (1) Das prätorische Recht auf Einweisung in den Nachlaßbesitz (2) Das prozessuale Ladungsverbot gegenüber dem Patron d) Zwischenergebnis VI. Zusammenfassung Kapitel 5: Die Frauenarrogation I. aktive Arrogationsfähigkeit II. passive Arrogationsfähigkeit 1. Die Diskussion um die adrogatio feminae per populum 2. Die Einführung der adrogatio feminae ex rescripto principis 3. Die Behandlung der adrogatio feminae im ius civile 4. Ursachen der Rechtsentwicklung 5. Ein Fall der passiven Frauenarrogation aus der Rechtspraxis? III. Zwischenergebnis Kapitel 6: Die Pupillenarrogation I. Die ursprüngliche Unzulässigkeit der Pupillenarrogation II. Die Gründe der ursprünglichen Unzulässigkeit 1. Die beiden den vesticeps und den pupillus betreffenden Regeln a) Die politische Integration und die öffentlich-rechtliche Handlungsfähigkeit des zu Arrogierenden b) Die privatrechtliche Handlungsfähigkeit des zu Arrogierenden c) Die Bedeutung des Wandels von der vesticeps-Regel zur pupillus-Regel d) Die Ursachen dieses Wandels 2. Die mangelnde communio comitiorum als Begründung der Unzulässigkeit der Pupillenarrogation? 3. Die Reichweite der auctoritas tutoris als Begründung der Unzulässigkeit der Pupillenarrogation a) Das Erfordernis der auctoritas tutoris als Indiz für ein privatrechtliches Arrogationsverständnis b) Die rechtliche Konstruktion der Unzulässigkeit der Pupillenarrogation zwischen ius civile und ius pontificium c) Die Diskussion um die Pupillenarrogation und die möglichen Gegenpositionen III. Die Einführung der Pupillenarrogation unter Antoninus Pius 1. Die Einführung der Pupillenarrogation als adrogatio per populum 2. Die Form der kaiserlichen Rechtssetzung durch epistula 3. Der Anlaß der kaiserlichen Epistel 4. Der Inhalt der Konstitution: Die Arrogation des Mündels durch seinen eigenen Vormund a) Die Quellengrundlage b) Die unterschiedliche Wiedergabe des Inhalts der Epistel in den Quellen c) Der Forschungsstand d) Die Rekonstruktion des inhaltlichen Kerns der Epistel 5. Die Behandlung der Konstitution in den Juristenschriften a) Die Kaiserkonstitution im wissenschaftlichen Abstraktionsprozeß: Ursachen der unterschiedlichen Ausdrucksweise der Quellen b) These: Die Konstitution zwischen Erlaubnistatbestand und pontifikalem Wertungsmaßstab c) Die Erforderlichkeit einer auctoritas-Erteilung und das Verständnis der Arrogation als Privatrechts- oder Hoheitsakt (1) Durchsicht der Quellen: pupillus oder impubes? (2) Der Wortlaut der Konstitution (3) pupillus und impubes: Die Arrogation als Privatrechts- oder Hoheitsakt (4) Die Konsequenz: Zwei verschiedene Interpretationsmöglichkeiten der Konstitution d) Die Konstitution als Maßstab der pontifikalen Prüfung bei Ulpian (1) Die pontifikale cognitio als Gegenstand von Ulpian 26 ad Sabinum D. 1.7.17.1-5 (2) Die Sicherheitsleistung (satisdatio) als Kriterium der pontifikalen Prüfung (3) Die Rechtsfolgen der Pupillenarrogation und die Reichweite der auctoritas tutoris als Maßstab der pontifikalen Prüfung (4) Die Weiterentwicklung der bei Gellius überlieferten Auffassung unter dem Einfluß der Kaiserkonstitution e) Die Reduktion auf die Kernaussage der Konstitution nach ius civile im pseudo-ulpianischen Regelwerk f) Die Konstitution als einheitlicher Erlaubnistatbestand bei Gaius g) Die adrogatio pupillae als Beleg der wissenschaftlichen Bearbeitung der Konstitution 6. Pupillenarrogation und Arrogationszweck a) Die Arrogation als Mittel der rechtlichen Ausgestaltung von cognatio und affectio b) Kriterien der pontifikalen Prüfung von cognatio und affectio c) Der Zweck der Pupillenarrogation und die Beschaffung eines Hauserben IV. Zusammenfassung Kapitel 7: Die Arrogation des minor viginti quinque annis I. Modestin 2 regularum D. 1.7.8 als Zeugnis der cura minoris II. Die Notwendigkeit der Mitwirkung des Kurators III. Die auctoritas curatoris bei Modestin als consensus IV. „recte mutatum est“ - die Rechtsänderung unter Claudius V. Die Beweggründe für die Rechtsänderung VI. Die besonderen Voraussetzungen der Arrogation des minor VII. Die Ansicht Ulpians: in integrum restitutio nach der Arrogation VIII. Zwischenergebnis Kapitel 8: Das Alter der Beteiligten als Arrogationsvoraussetzung I. Das Mindestalter des Arrogierten II. Das Mindestalter des Arrogierenden 1. Das Mindestalter des Arrogierenden als eigenständiges Kriterium der pontifikalen Prüfung a) Das Erreichen des 60. Lebenjahres als Mindestalterstatbestand b) Das Erfordernis der senectus in der pontifikalen Praxis der republikanischen Zeit 2. Das Mindestalterserfordernis und das Alter als Indiz der Zeugungsfähigkeit a) Alter und Zeugungsfähigkeit bei Cicero und Gellius b) Mindestalter, Zeugungfähigkeit und das Prinzip adoptio naturam imitatur 3. Mindestalter und augusteische Gesetzgebung 4. Der Grund des Mindestalterserfordernisses 5. Zwischenergebnis III. Das Altersverhältnis zwischen Arrogierendem und Arrogiertem 1. Die Quellenlage 2. Der Forschungsstand a) Inwiefern ist Ciceros Rede als Quelle für das geltende Recht seiner Zeit zu werten? b) Inhalt und historische Entwicklung des Rechtsproblems der Arrogation eines maior durch einen minor 3. Pontifikalrecht im Dienste der Gesellschaftsordnung: Entstehung und Entwicklung der maior-minor-Regel a) Das Rechtsproblem in spätrepublikanischer Zeit: Das Zeugnis Ciceros b) Die Rechtsauffassung Ciceros: Unwirksamkeit der Arrogation aufgrund ihrer pontifikalrechtlichen Unzulässigkeit c) Die rekonstruierte Gegenposition: Primat des Zivilrechts (1) Die möglichen Inhalte der juristischen Kontroverse (2) Ciceros rhetorische Strategie (3) Der rekonstruierte Inhalt der Gegenposition d) Versuche der Integration von ius pontificium und ius civile in klassischer Zeit (1) Die quaestio bei Gaius als Ausdruck eines einheitlichen Privatrechtssystems (2) Die pontifikale Prüfung im Zivilrechtskommentar Ulpians (3) Integration durch Unterscheidung bei Modestin (4) Integration auf empirischer Ebene bei Javolen (5) Das Schweigen des pseudo-ulpianischen Regelwerks e) Die Entstehungszeit der maior-minor-Regel im ius pontificium f) Der Altersabstand als plena pubertas g) Der Grund für das Altersabstandserfordernis (1) Der positive Arrogationszweck: Die Beschaffung eines filius und heres (2) Der negative Arrogationszweck: Die Einhegung des Rechtsinstituts (3) Die plena pubertas als Aspekt der Einhegungsfunktion h) Die Parallele zur datio in adoptionem 4. Zwischenergebnis Kapitel 9: Die Zeugungsfähigkeit als Arrogationsvoraussetzung I. Die Zeugungsunfähigkeit in den Quellen zum Arrogationsrecht II. Die Zeugungsunfähigkeit und der Begriff des spado III. Die Arrogationsfähigkeit des spado nach ius civile IV. Die Mitteilungen der Schulschriften als Reflex einer Rechtsänderung 1. Keine Geltung eines vorklassischen Prinzips „adoptio naturam imitatur“ 2. Die Arrogationsfähigkeit des spado als Problem der Fiktionstechnik a) Zwei Parallelen zum Fall des spado b) Ciceros Bezug auf den fingierten Sachverhalt 3. Die Indizien für eine Rechtsänderung V. Die Parallele zur datio in adoptionem VI. Zwischenergebnis Kapitel 10: Die Zwecke der Arrogation I. Gesellschaftlich und rechtlich gebilligte Arrogationszwecke II. Gesellschaftlich mißbilligte Arrogationszwecke und rechtliche Einhegungsstrategien III. Der Gedanke „adoptio naturam imitatur“ als Arrogationszweck im Recht der klassischen Zeit 1. Der Quellenbefund 2. „adoptio naturam imitatur“ als Naturnachbildung 3. Der Forschungsstand 4. „adoptio naturam imitatur“ als deskriptive Regel des ius civile der klassischen Zeit a) „adoptio naturam imitatur“ als normative Regel b) „adoptio naturam imitatur“ als Feststellung des ius quod est 5. Die Entstehung einer Rechtspraxis der imitatio naturae 6. Mögliche weitere, aus vorklassischer Zeit fortwirkende Ursachen dieser Rechtspraxis 7. Zwischenergebnis Kapitel 11: Schlußbetrachtung Kapitel 12: Sommario Literaturverzeichnis I. Quellenausgaben II. Sekundärliteratur Register
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