Souveränität: Grundlegung einer freiheitlichen Souveränitätslehre. Ein Beitrag zum deutschen Staats- und Völkerrecht
Book information
Description
Wenn Souveränität überhaupt noch akzeptiert wird, dann als Volkssouveränität. Diese wird aber wie die deutsche Staatssouveränität verstanden. Das Volk wird vielfach nur als Träger, nicht aber als Subjekt der Souveränität dogmatisiert. Es übt jedoch nach dem Grundgesetz die Staatsgewalt auch aus, unmittelbar oder mittelbar durch seine Vertreter. Eine Volkssouveränität, die das Volk als politische Einheit unabhängig von den einzelnen Bürgern begreift, überantwortet die Staatsgewalt den Organen des Staates.Souverän ist der Bürger. Die Bürgersouveränität erwächst der politischen Freiheit. Freiheit ist mit Immanuel Kant die »Unabhängigkeit von eines anderen nötigender Willkür«, deren inneres Gesetz das Sittengesetz ist. Der kategorische Imperativ gebietet, bei allem Handeln das Rechtsprinzip zu achten. Die Bürger verwirklichen ihre Souveränität gemeinschaftlich, organisiert als Staat. Das gebietet strikte Republikanität, demokratisch und rechtsstaatlich. Im Bundesstaat ist die Souveränität zwischen Bund und Ländern geteilt. Die Vertreter des Volkes, dessen Diener, haben den Willen des Volkes zu erkennen und zu vollziehen.Die Grenzen der Souveränität sind die der Freiheit. Gegen das Recht gibt es keine Freiheit. Gesetze und Verträge verwirklichen die Souveränität im Innern und nach außen. Sie können die Souveränität aber auch verletzen. Das deutsche Volk läßt sich erhebliche Beschränkungen der faktischen Souveränität durch seine Vertreter vor allem im Interesse der Vereinigung Europas gefallen. Aber die Europäische Union widerspricht zunehmend der Souveränität der beteiligten Völker. Die Finalität der Integration ist nicht geklärt. Ein Bundesstaat Europa ist mit Prinzipien einer freiheitlichen Demokratie schwerlich vereinbar.Die Besetzung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg hat die Souveränität der Deutschen nicht aufgehoben, weil die Freiheit keinem Menschen genommen werden kann. Aber sie hat die Staatsgewalt der Deutschen zum Teil rechtens, zum Teil gegen das Recht überlagert. Das Besatzungsrecht hat, soweit es noch Bestand hatte, mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag sein Ende gefunden. Die Feindstaatenklauseln der Charta der Vereinten Nationen stehen freilich noch der gleichen Souveränität Deutschlands entgegen.»Souvereignty – Foundation for a Doctrine of Souvereignty of Freedom«Sovereignty provokes much controversy and yet it remains to be the guiding principle of politics. Politicians and also lawyers like to speak of the sovereignty of the people but practice the sovereignty of the state. For the sake of freedom it can only be the sovereignty of the citizens. The term is consequential for national and international law. The German citizens are sovereign by law but factually they are restricted beyond the general limits of sovereignty – not for reasons of occupation but above all by the European integration.
Similar books
Wirtschaft, Gesellschaft und Staat im Umbruch: Festschrift der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg 75 Jahre nach Errichtung der Handelshochschule Nürnberg
1995 · PDF
Rechtsfragen der Weltwirtschaft: Mit Beiträgen von A. Emmerich-Fritsche, W. Hankel, K. A. Schachtschneider, A. G. Scherer, D. I. Siebold und U. Wartha
2002 · PDF
Verfassungsrecht der Europäischen Union: Teil 2: Wirtschaftsverfassung mit Welthandelsordnung
2010 · PDF
Staatsschulden: Wider die Schuldenbremsen
2021 · PDF
Sozialistische Schulden nach der Revolution: Kritik der Altschuldenpolitik. Ein Beitrag zur Lehre von Recht und Unrecht
1996 · PDF
Steuerverfassungsrechtliche Probleme der Betriebsaufspaltung und der verdeckten Gewinnausschüttung: Rechtsgrundsätze versus Gerichtspraxis
2004 · PDF
Res publica res populi: Grundlegung einer Allgemeinen Republiklehre. Ein Beitrag zur Freiheits-, Rechts- und Staatslehre
1994 · PDF
Prinzipien des Rechtsstaates
2006 · PDF