Besteuerung der Sharing Economy
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Die Arbeit untersucht die gegenwärtigen verfahrensrechtlichen und materiell-rechtlichen Regelungen zur Besteuerung von Leistungsanbietern in der Sharing Economy sowie die Frage, welche Anpassungen für einen effektiveren Steuervollzug erforderlich sind. Die Besteuerung ist nicht alleinentscheidend für die Entwicklung der Sharing Economy, aber der Anteil von Steuern am Gesamtpreis hat einen erheblichen Einfluss auf die Entscheidung von Konsumenten. Aufgrund der zahlreichen Auswirkungen der Sharing Economy auf andere Rechtsbereiche sowie die Wirtschaft insgesamt sollten steuerliche Begünstigungen nur dann gewährt werden, wenn sie absolut notwendig sind oder als bewusste politische Entscheidung ein nachweisbares Ziel fördern. Soweit Plattformen echte Vermittlungsleistungen erbringen, führt weder die Tatsache, dass sie die Anbieter filtern, noch dass sie in ihrem Marktsegment der einzige Vermittler sind, dazu, dass sie als Leistungserbringer anzusehen wären.»Taxation of the Sharing Economy«: This work analyzes how the current German tax regime treats providers in the sharing economy and how it can be improved to collect taxes more efficiently. Especially, it shows how an improved version can be implemented by building on existing structures, thereby creating minimal additional burden for platform operators and suppliers.
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