corpus und universitas: Römisches Körperschafts- und Gesellschaftsrecht: zwischen griechischer Philosophie und römischer Politik
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Die antike römische Gesellschaft kannte eine Vielzahl von Personenverbänden unterschiedlicher Ausprägung. Darunter fanden sich neben den im weitesten Sinne öffentlichen Verbänden wie Städten und Gemeinden gesellige, politische, wirtschaftliche und religiöse Vereinigungen. Diese Verbände waren Teil des Sozial- und Wirtschaftslebens. Damit stellte sich für römische Juristen die Frage nach der rechtlichen Natur solcher Verbände. Dabei war insbesondere das Verhältnis zwischen dem Verband und der Vielheit seiner Mitglieder zu klären. Andreas Groten zeigt, wie das Recht der Personenverbände im Kontext der wechselnden geistesgeschichtlichen, wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen stetig fortentwickelt wurde. Dieser Prozess reichte über die klassische Zeit hinaus und erhielt wichtige Impulse aus der griechischen Philosophie und anderen außerjuristischen Gebieten. Dabei wurde er durch Vorgaben der Tradition, der Politik und durch die Praxis der kaiserlichen Verwaltung gelenkt.Die Arbeit wurde mit dem X. Premio romanistico internazionale Gérard Boulvert ausgezeichnet. Cover Titel Vorwort Inhaltsverzeichnis Einleitung I. Titel und Fragestellung II. Stand der Forschung 1. Das Recht der Personenverbände 2. Theoretische Grundlage der Teilhabe am Rechtsverkehr 3. Der philosophische Einfluss a) Systematik und Philosophie b) Stoische Einflüsse c) Akademisch-peripatetische Einflüsse d) Epikureische Einflüsse e) Skeptische Einflüsse 3. Universitas III. Der römische Jurist und seine Umgebung IV. corpus habere und universitas 1. Die Ausgangsquelle: Gaius libro tertio ad edictum provinciale (D. 3.4.1) 2. Personenverbände als universitas bei Gaius 3. Corpus habere 1. Abschnitt: Entwicklung des universitas-Begriffs I. Universitas und corpus habere bei Gaius II. Entstehung des Terminus universitas III. Der untechnische Gebrauch des Terminus universitas IV. Universitas in der Fachsprache der Landvermesser V. Rezeption des universitas-Begriffs durch die Juristen VI. Ausdehnung des universitas-Begriffs auf weitere Rechtsfragen 1. Die Einheit des Gebäudes 2. Die Einheit der Erbschaft und des Nachlasses 3. Die Einheit der Gemeinde VII. Universitas als Oberbegriff über öffentliche Personenverbände 2. Abschnitt: Der Personenverband als corpus I. corpus habere und corpus ex distantibus II. Vorstellungen von Körperlichkeit 1. Griechische Philosophie in Rom 2. Platon und die Akademie 3. Aristoteles und der Peripatos 4. Epikur und der Garten 5. Die Stoa a) Einleitung b) Körperbegriff und Erkenntnislehre c) Die Einheitslehre d) Das aktive und das passive Wesen e) Mischung f) Geeinte und zusammengesetzte Körper g) Gesamtkörper aus getrennt bestehenden Einzelkörpern h) Die gemeinsame Beschaffenheit i) Das gemeinschaftsbildende Wesen j) Das Band des Rechts k) Identität des corpus ex distantibus l) Zusammenfassung 6. Skeptische Akademie a) Einleitung aa) Die skeptische Akademie bb) Das Verhältnis der skeptischen Schulen b) Unsicherheit der stoischen Erkenntnis aa) Unerkennbarkeit und Unsicherheit bb) Abgrenzung der Einheitsgrade cc) Einheit und Sympathie dd) Handeln der Gesamtheit als Einheit ee) Der Begriff III. Rezeption des stoischen σῶμα -Begriffs 1. Das corpus ex distantibus in der juristischen Literatur 2. Corpora ex distantibus aus Personen 3. Corpus habere der Personenverbände a) Der Verein als corpus und die Rechtswissenschaft b) Corpus habere aa) Corpus habere in der Kommentierung des Gaius zum Provinzialedikt (D. 3.4.1) bb) Corpus habere im principium (D. 3.4.1 pr.) cc) Corpus habere im ersten Prargraphen (D. 3.4.1.1) IV. Corpora certa und der skeptische Einfluss 1. Das rechtliche Bestimmtheitserfordernis 2. Der Ursprung des Bestimmtheitserfordernisses 3. Die Rezeption der akademisch-skeptischen Stoakritik 4. Gesamtkörper und Begriff – Die stoische Einheitslehre in der klassischen Zeit V. Überprüfung der Ergebnisse 1. Senatsbeschlüsse und Kaiserkonstitutionen 2. Die Rechtsliteratur 3. Die Inschriften VI. Corpus und collegium als Synonyme VII. Corpus als wirtschaftliche Vereinigung VIII. Das ius corporis 3. Abschnitt: Die Genehmigung der Vereinsgründung I. Corpus habere conceditur II. Die Anfänge III. Lex duodecim tabularum IV. Senatus Consultum de Bacchanalibus (186 v. Chr.) 1. Die Überlieferung 2. Der Text 3. Die Gliederung 4. Der erste Regelungsabschnitt des Senatsbeschlusses (Z. 3–9) a) Der erste Sinnabschnitt des Senatsbeschlusses (Z. 3–6) b) Der zweite Sinnabschnitt des Senatsbeschlusses (Z. 7–9) 5. Der zweite Regelungsabschnitt des Senatsbeschlusses (Z. 10–18) a) Die Regelungsstruktur b) Der dritte Sinnabschnitt des Senatsbeschlusses (Z. 10–14) c) Der vierte Sinnabschnitt des Senatsbeschlusses (Z. 15–18) 6. Der dritte Regelungsabschnitt (Z. 19–22) 7. Die Strafandrohung 8. Der Bericht des Livius 9. Zusammenfassung V. Optimaten und Popularen VI. Caesars Gesetzgebung VII. Augustus und die lex Iulia de collegiis VIII. Die Genehmigung nach der lex Iulia de collegiis 1. CCC 2. Senatus Consultum 3. Collegium habere 4. Coire a) Bedeutungsspektrum b) Cicero und die lex Cornelia de sicariis et veneficis c) Coire bei Plinius d) Der Senatsbeschluss aus Lanuvium e) Stadtgesetze f) Marcian aa) Marcianus libro tertio institutionum (D. 47.22.1) bb) Marcianus libro secundo iudiciorum publicorum (D. 47.22.3) cc) Das Recht der Personenverbände bei Marcian g) coire in der lex Iulia de collegiis 5. Convenire 6. Cogi 7. Convocari 8. Collegium celebrare 9. Collegium constituere 10. Colligi 11. Conferre 12. CCC – coire, convenire, conferre IX. Die Versammlungsgenehmigung als Zeichen politischer Zuverlässigkeit X. Bestätigung (confirmare) XI. Das Genehmigungsverfahren und die räumliche Geltung der lex Iulia de collegiis XII. Datierung und Geltungsdauer der lex Iulia de collegiis XIII. Illicita collegia XIV. Gaius: Einheit im Privatrecht und ordnungsrechtliche Genehmigung 4. Abschnitt: Die rechtliche Ausgestaltung der Personenverbände I. Handlungsfähigkeit der Personenverbände als corpora unter stoischem Einfluss II. Handlungsfähigkeit der unter einem Begriff organisierten Personenverbände 1. Universi 2. Handlungsfähigkeit der Personenverbände nach prätorischem Recht 3. Handlungsfähigkeit der Personenverbände nach ius civile 4. Eigentum und Besitz a) Ziviler Eigentumserwerb b) Besitz und Ersitzung 5. Erbrecht III. Identität der Personenverbände und Wechsel im Mitgliederbestand 1. Wechsel im Mitgliederbestand 2. Mindestanzahl der Mitglieder IV. Societas 1. Societas als corpus in klassischer Zeit 2. Societas als corpus in vorklassischer Zeit 5. Abschnitt: Die iustinianische Kodifikation I. Ein altes Problem: corpus und corpus habere II. Eine neue Lösung: universitas als Oberbegriff III. Die Gliederung der res bei Iustinian und ihr Verhältnis zu Marcian und Gaius IV. Iustinianische Kodifikation und Interpolationen 6. Abschnitt: Die älteste Schicht – Die Analogie zur Gemeinde I. Modellfunktion eines Gemeinwesens II. Die klassische Terminologie 7. Abschnitt: Die Entwicklung des Rechts der Personenverbände I. Fünf Entwicklungsstufen II. Die erste Entwicklungsstufe: Analogie zum Gemeinwesen III. Systematisierungsbemühungen und griechischer Einfluss: Der Verband als corpus IV. Die akademisch-skeptische Kritik: Der Körper verliert seine Bestimmtheit V. Das ius corporis VI. Die iustinianische Kodifikation Sintesi della ricerca I. Introduzione II. universitas nell’età classica III. corpus habere 1. Sforzi sistematici e influsso greco: la collettività come corpus 2. La critica accademico-scettica: il corpo perde la sua determinatezza 3. Interazione tra diritto amministrativo e dogmatica privatistica 4. Astrazione dal substrato personale IV. Ulteriori gradi di sviluppo 1. La concezione più antica – l’analogia con la res publica 2. Il ius corporis 3. La codificazione giustinianea V. Conclusioni Literaturverzeichnis Quellen und Kommentare Quellenregister Sachregister
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