Usus Antiquus Juris Romani: Antikes Recht in lebenspraktischer Anwendung
Book information
Description
Die Erforschung des römischen Rechts wendet sich zunehmend den Realitäten des antiken Rechtslebens zu. Dahinter steht die Erkenntnis, dass sich auch das rechtswissenschaftliche Schrifttum der römischen Juristen zu einem erheblichen Teil auf die Vorgänge des Rechtsverkehrs bezog. Zugleich erlaubt die epigraphische Überlieferung einen unmittelbaren Einblick in die Rechtsgeschäfte des antiken Alltags. Die urkundlich überlieferte Rechtspraxis und das rechtswissenschaftliche Schrifttum der iurisconsulti sind aufeinander zu beziehen und erschließen sich in ihrer Wechselbeziehung der heutigen Forschung. Mit diesem Blickwinkel greifen die Autoren des Bandes verschiedene Sachfragen des römischen Vertragsrechts auf. Beiträge zur Ausbreitung des römischen Rechts und zu Nachbarrechten der Antike, aber auch zur kulturellen Bedeutung des romanistischen Erbes in der europäischen Geistesgeschichte, runden den Band ab.
Similar books
Sklaverei und Freilassung im römischen Recht: Symposium für Hans Josef Wieling zum 70. Geburtstag
2006 · PDF
Römisches Recht
2006 · PDF
Römisches Recht
2010 · PDF
Romisches Recht
2010 · PDF
Römisches Recht
2010 · PDF
Die Kunst, alle animalischen und vegetabilischen Substanzen, nähmlich alle Gattungen Fleisch, Geflügel, Wildpret, Fische, Zugemüse, Küchen- und Arzneygewächse, Früchte, Sulzen, Säfte; ferner Bier, schon zum Genusse völlig bereiteten Kaffeh, Thee u.s.w., in voller Frische, Schmackhaftigkeit und eigenthümlicher Würze mehrere Jahre zu erhalten : eine der nützlichsten Erfindungen von H. Appert in Paris, die nicht allein für die kleinste Haushaltung ohne allen Kostenaufwand anwendbar, und deßwegen ein unentbehrlicher, noch nie gegebener Anhang zu allen Koch- und Wirthschaftsbüchern ist, sondern auch die größten nur denkbaren Vortheile für Hospitäler, Armeen, Flotten etc. etc. gewährt, und wegen ihrer Gemeinnützigkeit von der französischen Regierung mit 12.000 Franken belohnt wurde
1832 · PDF
Geschichte des Rechtsstreits zwischen der ältern und jüngern Linie des Fürstenhauses Anhalt-Bernburg. Band 3, Abteilung 1 Commentar zu den Gründen des, den Beytritt der vertretenen Streitgenossen, zu der von den unvertretenen erhobenen Nichtigskeitsquerel, abweisenden ersten Instanzurtheils vom 25sten November 1820: Fortgesetze Betrachtungen über die Natur einer prozessualischen Streitgenossenschaft, und über die Untheilbarkeit eines Verfahrens und Urtheils, den der Untheilbarkeit der Thatsachen und des Streitgegenstandes
1822 · PDF
Oeconomia. Oder Haußbuch : Zum Calendario Oeconomico & perpetuo gehörig. 1 Darinnen begriffen vnnd außführlichen erkleret ist, Wie ein Hauswirth, nach dem ihn Gott der Allmechtige gesegnet, ferner seine Nahrung nechst Gott anstellen sol, auch fruchtbarlichen geniessen vnd gebrauchen : Alldieweil in solchem angezeigt wird, wie ein Haußwirth erstlich sein Gesinde wol regieren sol, hernach, von allerley sachen zur Haußhaltung gehörig, Als von Brawen, Backen, Bleichen, Weinbergern, Gärten, Höltzung, Ackerbaw, Viehzucht, Jagten, Fisch vnd Vogelfang, Endlich von einer Haußartzney oder Haußapotecken vor den gemeinen Man.
1600 · PDF