Urheberrecht
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This textbook uses a three–stage didactic model for acquiring or deepening knowledge about copyright law. Based on theoretical as well as practical issues in the area of copyright law, it draws on major decisions of the BGH (German Supreme Court), which help develop the important doctrinal implications of the case. Includes discussion of ancillary copyrights for publishers, the extension of copyright protection, the use of orphaned and out of print works, and second-window rights for academic authors.
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Die Kunst, alle animalischen und vegetabilischen Substanzen, nähmlich alle Gattungen Fleisch, Geflügel, Wildpret, Fische, Zugemüse, Küchen- und Arzneygewächse, Früchte, Sulzen, Säfte; ferner Bier, schon zum Genusse völlig bereiteten Kaffeh, Thee u.s.w., in voller Frische, Schmackhaftigkeit und eigenthümlicher Würze mehrere Jahre zu erhalten : eine der nützlichsten Erfindungen von H. Appert in Paris, die nicht allein für die kleinste Haushaltung ohne allen Kostenaufwand anwendbar, und deßwegen ein unentbehrlicher, noch nie gegebener Anhang zu allen Koch- und Wirthschaftsbüchern ist, sondern auch die größten nur denkbaren Vortheile für Hospitäler, Armeen, Flotten etc. etc. gewährt, und wegen ihrer Gemeinnützigkeit von der französischen Regierung mit 12.000 Franken belohnt wurde
1832 · PDF
Geschichte des Rechtsstreits zwischen der ältern und jüngern Linie des Fürstenhauses Anhalt-Bernburg. Band 3, Abteilung 1 Commentar zu den Gründen des, den Beytritt der vertretenen Streitgenossen, zu der von den unvertretenen erhobenen Nichtigskeitsquerel, abweisenden ersten Instanzurtheils vom 25sten November 1820: Fortgesetze Betrachtungen über die Natur einer prozessualischen Streitgenossenschaft, und über die Untheilbarkeit eines Verfahrens und Urtheils, den der Untheilbarkeit der Thatsachen und des Streitgegenstandes
1822 · PDF
Oeconomia. Oder Haußbuch : Zum Calendario Oeconomico & perpetuo gehörig. 1 Darinnen begriffen vnnd außführlichen erkleret ist, Wie ein Hauswirth, nach dem ihn Gott der Allmechtige gesegnet, ferner seine Nahrung nechst Gott anstellen sol, auch fruchtbarlichen geniessen vnd gebrauchen : Alldieweil in solchem angezeigt wird, wie ein Haußwirth erstlich sein Gesinde wol regieren sol, hernach, von allerley sachen zur Haußhaltung gehörig, Als von Brawen, Backen, Bleichen, Weinbergern, Gärten, Höltzung, Ackerbaw, Viehzucht, Jagten, Fisch vnd Vogelfang, Endlich von einer Haußartzney oder Haußapotecken vor den gemeinen Man.
1600 · PDF