Das Sicherheitsgefühl und die Polizei: Darf die Polizei das Sicherheitsgefühl schützen?
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Sicherheit ist nicht mehr nur objektive Sicherheit, sondern hat auch eine subjektive Seite, das Sicherheitsgefühl. Dieses ist vermehrt Gegenstand polizeilicher Maßnahmen geworden. Die Polizei rechtfertigt ihr Handeln nicht mehr nur mit der objektiven Sicherheit, sondern zunehmend auch mit dem Sicherheitsgefühl.Christoph S. Schewe befasst sich mit der Frage, ob die Polizei ihre eingreifenden Maßnahmen mit dem Sicherheitsgefühl rechtfertigen kann; oder anders formuliert: Ist das Sicherheitsgefühl ein polizeiliches Schutzgut? Dabei erörtert er zunächst, ob das Sicherheitsgefühl zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit zählt. Mögliche Anknüpfungspunkte stellen dabei die Rechtsgüter Staatlichkeit, Demokratie und Freiheit von Furcht dar. Anschließend diskutiert er, ob das Sicherheitsgefühl vom Schutzgut öffentliche Ordnung erfasst wird. Überlegungen des Verfassers, inwieweit der Gesetzgeber das Sicherheitsgefühl durch Rechtsnormen polizeilichem Schutz unterstellen kann, runden die Publikation ab.
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