Einschränkungsmodelle zum Anwendungsbereich der Vorteilsannahme gemäß § 331 StGB: Zugleich eine rechtliche Qualifizierung der Genehmigungsregelung in § 331 Abs. 3 StGB
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Die §§ 331 ff. StGB regeln die Strafbarkeit von korrupten Verhalten im öffentlichen Dienst. Noch immer besteht in der Rechtspraxis Unklarheit darüber, wann ein Verhalten des Amtsträgers nach diesen Vorschriften strafbar ist. Zu dieser Unsicherheit trägt nicht zuletzt die Rechtsprechung bei, die unter Verwendung von spezifischen Fallgruppen bestimmte Verhaltensweisen des Amtsträgers aus dem Tatbestand ausschließt. Diese lassen sich jedoch nicht auf ähnlich gelagerte Fälle übertragen. Entsprechend verhält es sich mit den Begrenzungsansätzen in der Literatur, die mit Blick auf die für den Amtsträger anzustrebende Rechtssicherheit keine zufriedenstellende Lösung bieten. Die Verfasserin löst das Problem anhand der flächendeckend vorhandenen Verwaltungsvorschriften zur Geschenkannahme. Sowohl für den Amtsträger als auch für den Strafrichter handelt es sich dabei um verbindliche Rechtssätze. Der Richter hat diese bei der Beurteilung strafbaren Verhaltens nach § 331 StGB zwingend zu beachten.
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