GERMAN

Grenzen des Streikrechts in den Arbeitsbereichen der Daseinsvorsorge: Schutz der Bürger vor gezielter Schädigung durch Streiks

Book information

Publisher
Duncker & Humblot
Year
2000
ISBN
9783428498765, 9783428098767
DOI
10.3790/978-3-428-49876-5
Language
german
Format
PDF
Filesize
16 MB (16433412 bytes)
Series
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht; 175
Edition
1
Pages
176\176
Library
elibrary.duncker-humblot.com
Time added
2023-10-14 10:14:00

Description

Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, inwieweit die Bürger arbeitskampfbedingte Eingriffe einer kampfführenden Partei in ihre Rechtskreise zu dulden haben. Es zeigt sich zunächst, daß es bei den Arbeitskämpfen signifikante Unterschiede zwischen Streiks in den Arbeitsbereichen der Daseinsvorsorge und Streiks außerhalb dieser Arbeitsbereiche gibt: Bei Streiks außerhalb der Arbeitsbereiche der Daseinsvorsorge ist der Tarifgegner der einzige gezielt und unmittelbar Beeinträchtigte; bei einem Streik in der Daseinsvorsorge werden nur unbeteiligte Dritte, nämlich die Bürger, gezielt und unmittelbar beeinträchtigt. Eine Untersuchung der verfassungsrechtlichen Gewährleistung sowie zivil- und strafrechtlicher Normen, die ebenso wie das Streikrecht Eingriffsbefugnisse in Rechtskreise Dritter geben, zeigt, daß ein Eingriff in Rechtskreise Unbeteiligter weder höherrangige Rechtsgüter gefährden, noch eine gezielte Drittschädigung anstreben darf. Ob eine Gefährdung höherrangiger Rechtsgüter hervorgerufen wird, richtet sich danach, ob die konkrete streikweise eingestellte Tätigkeit der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung eines höherrangigen Rechtsgutes dient. Gezielte Drittschädigung durch streikweise Arbeitseinstellung ist immer dann gegeben, wenn zum einen die konkrete Arbeitsleistung unmittelbar Dritten gegenüber zu erbringen ist. Zum anderen dürfen die Dritten nicht auf andere Anbieter ausweichen können. Darüber hinaus muß die Arbeitsleistung notwendiger Bestandteil der alltäglichen Existenzbewältigung sein. Ob diese Kriterien zur Unzulässigkeit eines Streiks erfüllt sind, kann ausschließlich anhand der konkreten Tätigkeit des streikenden Arbeitnehmers bestimmt werden; eine Untersuchung der wesentlichen Tätigkeitsbereiche der Daseinsvorsorge zeigt daher auch, daß es in nahezu jedem Tätigkeitsbereich Arbeiten gibt, die nicht streikweise eingestellt werden dürfen. Die betroffenen Bürger haben Ansprüche auf Unterlassung dieser rechtswidrigen Arbeitskampfmaßnahmen gegen d

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