GERMAN

Die Bedeutung der objektiven Zurechnung beim Betrug

Book information

Publisher
Duncker & Humblot
Year
2010
ISBN
9783428532070, 9783428132072
DOI
10.3790/978-3-428-53207-0
Language
german
Format
PDF
Filesize
866 kB (886799 bytes)
Series
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge; 213
Edition
1
Pages
207\207
Library
elibrary.duncker-humblot.com
Time added
2023-10-14 00:43:57

Description

Nikolai Harbort befasst sich mit einigen bis heute ungeklärten Problemen des Betrugstatbestandes und schlägt eine Lösung durch eine Analyse der hinter den Problemen stehenden kriminal- und gesellschaftspolitischen Wertungen sowie durch eine Verknüpfung mit dem allgemeinen Korrektiv der objektiven Zurechenbarkeit vor.Der Autor zeigt, dass viele der im Rahmen des Betrugstatbestandes bislang isoliert diskutierten Probleme auf die gleichen allgemeinen Gesichtspunkte zurückzuführen sind. Es handelt sich dabei um die aus der Lehre von der objektiven Zurechnung bekannten Fragen nach der Eigenverantwortlichkeit des Opfers und der rechtlichen Missbilligung der vom Täter geschaffenen Gefahr. Aufgegriffen werden in der Arbeit vor allem Fallgruppen, die dem Wortlaut nach § 263 StGB unterfielen, bei denen eine Strafbarkeit gemeinhin jedoch für nicht sachgerecht gehalten wird. Die herkömmlichen Diskussionen beschränken sich dabei weitgehend darauf, eine einschränkende - vielfach mit dem Wortsinn nicht zu vereinbarende - Auslegung bestimmter Tatbestandsmerkmale zu fordern. Stattdessen wird mit der Lehre von der objektiven Zurechnung ein allgemeines Korrektiv ins Feld geführt, welches in der bisherigen Betrugsdogmatik kaum Bedeutung erlangt hat. Nikolai Harbort veranschaulicht dies anhand der Problemkreise leichtgläubiger, zweifelnder oder rechtswidrig handelnder Opfer, sowie anhand von vorwiegend unter den Schlagwörtern Zweckverfehlungslehre, Prozessbetrug, Dreiecksbetrug, sozialadäquate bzw. konkludente Täuschung diskutierten Fallgruppen. Dies führt dann z. B. zu der Erkenntnis, dass es bei einem Opfer, das Geld zu rechtswidrigen Zwecken wie einem Auftragsmord hergibt, im Ergebnis nicht etwa um die Frage des Vermögensbegriffes gehen kann, da das eingesetzte Geld - ausgehend von einem natürlichen Wortverständnis - zweifellos Vermögen darstellt. Vielmehr muss in diesem und vielen anderen der aufgezeigten Problemkreise der Ausgangspunkt die Frage sein, ob der Täter durch seine Handlung eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat, bzw. ob das Opfer sich eigenverantwortlich selbstgefährdet hat.

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