Die Verwirkung der Vergütung des Insolvenzverwalters: – de lege lata und de lege ferenda –
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In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Insolvenzverwalter seinen Vergütungsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen verwirken kann. Die dogmatische Begründung und die damit verbundenen Auswirkungen dieser Verwirkungsrechtsprechung sind bisher nicht umfassend beleuchtet worden. Der Autor zeigt die Schwächen der bisherigen Rechtsprechung auf und erarbeitet alternative Lösungswege.