Das dingliche Schuldverhältnis: Zum Rechtsverhältnis des Eigentümers zum bösgläubigen Besitzer, Bucheigentümer oder Störer
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Der bösgläubige Besitzer ist dem Eigentümer nach Maßgabe der §§ 989, 990 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. Daraus folgt, dass den bösgläubigen Besitzer gegenüber dem Eigentümer eine Pflicht trifft. Johann H. Kim arbeitet heraus, dass diese Pflicht nicht in der Vindikation ihre Grundlage hat, sondern in einem eigenständigen - dinglichen - Schuldverhältnis. Die Konstruktion des dinglichen Schuldverhältnisses greift gleichermaßen im Verhältnis zwischen dem bösgläubigen Bucheigentümer und dem wahren Eigentümer. Schließlich stellt der Autor die Frage, ob auch im Verhältnis zwischen Eigentümer und Störer ein dingliches Schuldverhältnis besteht. Cover Titel Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Einleitung § 1 Einführung A. Hypothesen B. Stand der Diskussion I. Zeitpunkt der Entstehung des Schuldverhältnisses II. Anwendung der §§ 280, 281 BGB 1. Vor der Schuldrechtsreform 2. Nach der Schuldrechtsmodernisierung a) Schadensersatzklage b) Vollstreckungsabwehrklage c) Literaturauffassungen sowie Stellungnahme III. Konsequenzen aus der Diskussion C. Rechtfertigung der Fokussierung auf Schadensersatz D. Historische Argumente I. Gesetzgebungsgeschichte II. Berücksichtigung der Literatur des 19. Jahrhunderts § 2 Rechtsverhältnis, Schuldverhältnis und dinglicher Anspruch A. Rechtsverhältnis I. 19. Jahrhundert 1. Savigny 2. Windscheid 3. Weitere Pandektenautoren des 19. Jahrhunderts 4. Gesetzgebungsverfahren 5. Zusammenfassung II. Nach 1900 1. Begriff des Rechtsverhältnisses im BGB 2. Rechtsverhältnisse nur zwischen Personen 3. Rechtsverhältnisse auch zwischen Person und Gegenstand III. Stellungnahme und Präzisierung B. Schuldverhältnis I. Schuldverhältnis iwS II. Merkmale eines Schuldverhältnisses iwS 1. Ausgangspunkt: § 241 Abs. 1 BGB? 2. Kenntnis der anderen Partei? 3. Pflichten 4. Relativität III. Schuldverhältnis als Rechtsverhältnis IV. Zusammenfassung C. Dinglicher Anspruch I. Rechtsverwirklichende Funktion des „dinglichen Anspruchs“ II. Strikter Gegenwartsbezug III. § 985 BGB und Rechtsverhältnis Erster Teil: Pflichten des bösgläubigen Besitzers § 3 Funktion und Zweck des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses A. Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis in Literatur und Rechtsprechung I. Rechtsprechung 1. Rechtsprechung des Reichsgerichts 2. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 3. Zusammenfassung II. Literaturauffassungen 1. Herrschende Meinung zum Zweck der §§ 987 ff. BGB 2. Einordnung der §§ 987 ff. BGB a) Leistungsstörungsrecht b) Deliktsrecht c) Stellungnahme 3. Pinger (1973) 4. Sacherhaltungsprinzip III. Zusammenfassung B. Gesetzgebungsgeschichte: Privilegierung des redlichen Besitzers? I. Erster Entwurf 1. Besitz und Inhabung 2. Vindikationsfolgen II. Vorkommission des Reichsjustizamts 1. Besitzbegriff 2. Vindikationsfolgen 3. Zusammenfassung III. Zweiter Entwurf IV. Ergebnis C. Bestätigung durch Verweise auf die §§ 987 ff. BGB 1. Beschränkte dingliche Rechte mit Verweis a) Nießbrauch und Pfandrecht b) Erbbaurecht, Dauerwohnrecht und Dauernutzungsrecht c) Zusammenfassung 2. Verweis nur auf § 1004 BGB (Dienstbarkeiten) a) Dingliches Wohnungsrecht aa) Schutz vor Besitzentziehung oder Besitzvorenthaltung bb) Haftung des redlichen Besitzers b) Grunddienstbarkeit begründet Besitzrecht 3. Beschränkte dingliche Rechte ohne Verweis auf die §§ 985 ff. BGB 4. Sonstige Verweise auf das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis a) § 1007 Abs. 3 S. 2 BGB b) § 292 BGB 5. Ergebnis D. Zusammenfassung § 4 Pflicht aus § 985 BGB A. Historischer Ursprung I. Pandektenliteratur II. Trennung von Vindikation und Eigentümer-Besitzer-Verhältnis III. Zusammenfassung B. Ort der Herausgabe C. Inhalt des § 985 BGB: Auskehr I. Nur Auskehr II. Stellungnahme III. Nebenpflichten? D. Ergebnis § 5 Pflichten aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis A. Einordnung als Schuldverhältnis I. Gesetzgebungsgeschichte 1. Johows Teilentwurf 2. Erster Entwurf 3. Weiterer Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens und Folgerungen II. Pflicht aus einem neben der Vindikation stehenden Schuldverhältnis III. Kein einheitliches Schuldverhältnis B. Vorteile und Probleme der Einordnung als Schuldverhältnis I. Vorteil: Anwendbarkeit des § 278 BGB II. Problem: Übergang des Schuldverhältnisses 1. Eigentümerwechsel a) Übertragung durch Abtretung b) Übergang ipso iure 2. Besitzwechsel III. Ergebnis C. Eigentümer-Besitzer-Verhältnis und Rechtsverhältnis D. Ergebnis § 6 Zusammenfassung: Pflichten des bösgläubigen Besitzers A. Nebenpflichten B. Funktionaler Vergleich mit dem Leistungsstörungsrecht I. Allgemeines Schuldrecht II. § 989 BGB C. Nutzungs- und Verwendungsersatz I. Nutzungsersatz II. Verwendungsersatz III. Ergebnis Zweiter Teil: Pflichten des bösgläubigen Bucheigentümers § 7 Anwendung allgemeiner Vorschriften A. Kein Nutzungs- und Verwendungsersatz I. Nutzungen (und Exkurs zum mittelbaren Besitz) II. Verwendungen B. § 1004 BGB I. Beispielsfall und Lösungen 1. Usurpationstheorie 2. Haftung wegen Verursachung II. Erkenntnisse aus dem Schulfall 1. Buchmäßiger Eigentümer a) Herrschende Meinung (Rechtsprechung) b) Usurpationstheorie c) Zusammenfassung 2. Hypothekengläubiger 3. Folgerungen für den Anspruch gegen den Bucheigentümer III. Zusammenfassung C. Deliktsrecht § 8 Gegenüberstellung von Mobiliarbesitz und Bucheigentum A. Stand seit 1928: analoge Anwendung der §§ 987 ff. BGB B. Gemeinsamkeiten I. Gemeinsame historische Wurzel? II. Publizitätswirkung 1. Inhalt des Publizitätsprinzips a) Begründungen des Publizitätsprinzips b) Stellungnahme 2. Erklärung der §§ 987 ff. BGB 3. Publizität durch Besitz und Grundbucheintrag a) Grundbucheintrag b) Besitz aa) Argumente für den Besitz als Publizitätsmittel bb) Kritik und Stellungnahme 4. Ergebnis III. Der sog. „Tabularbesitz“ oder „Buchbesitz“ 1. Herkunft des Begriffs 2. Bedeutung für das deutsche Sachenrecht 3. Gefahren und Konsequenzen – Exkurs zur Metapher IV. Ergebnis C. Der Besitz im Immobiliarsachenrecht I. Vorschriften im Zusammenhang mit dem Eigentumserwerb 1. Sog. Tabularersitzung, § 900 Abs. 1 BGB 2. Aufgebotsverfahren, § 927 BGB 3. Grenzverwirrung, § 920 BGB 4. Würdigung II. Eigentümer-Besitzer-Verhältnis III. § 147 ZVG IV. Ergebnis § 9 Vergleichbare Interessenlage: Mobiliarbesitz und Bucheigentum A. § 985 BGB und § 894 BGB I. Meinungsstand und Konsequenzen II. Anspruchssituation und -inhalt III. Berichtigungsanspruch und Widerspruch 1. Wirkungen des Widerspruchs 2. Vergleichbares bei der Vindikation a) Besitzschutz b) Vorläufiger Rechtsschutz c) Abhandenkommen (§ 935 BGB) 3. Zusammenfassung IV. Ergebnis B. Vergleichbare Lebensvorgänge I. Redlicher Eigenbesitzer 1. Unwirksames Rechtsgeschäft mit dem Eigentümer 2. Erwerbsgeschäft mit einem Nichteigentümer 3. Rückwirkungsfiktionen 4. Erbfall 5. Vermeintliche Aneignung II. Redlicher Bucheigentümer 1. Unwirksames Rechtsgeschäft 2. Erwerbsgeschäft mit einem Nichtberechtigten 3. Rückwirkungsfiktionen 4. Erbfall a) Scheinerbe des Eigentümers b) Erbe des Scheineigentümers c) Zwischenfazit 5. Vermeintliche Aneignung III. Ergebnis C. Ergebnis § 10 Dingliches Schuldverhältnis A. Bösgläubiger Bucheigentümer I. Begriff der Redlichkeit II. Unterschiedliche Maßstäbe der Redlichkeit 1. Maßstab in §§ 932 ff., 937 ff., 990 BGB und in § 892 BGB 2. Exkurs: Gesetzgebungsgeschichte zu § 990 BGB und § 892 BGB 3. Erklärungsversuche III. Bedeutung für die Anwendung des § 990 BGB im Immobiliarsachenrecht 1. Grundstücksbesitz 2. Buchposition (§ 990 Abs. 1 S. 1 BGB analog) IV. Ergebnis B. Inhalt der Pflicht I. Sacherhaltungsprinzip II. Besondere Fallkonstellationen 1. Verzicht 2. Grundstücksverbindung und -teilung C. Zusammenfassung: Funktionales Leistungsstörungsrecht Dritter Teil: Ausblick und Ergebnisse § 11 Pflichten des bösgläubigen Störers? A. Diskussionsstand I. Ablehnende Haltung des Ersten Entwurfs 1. Teilentwurf von Johow 2. Erster Entwurf II. Literaturstimmen B. Dingliches Schuldverhältnis? I. Rechtsverhältnis II. Möglicher Inhalt der Pflicht III. Anforderungen an die Redlichkeit C. Zusammenfassung und Ausblick § 12 Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse A. Rechtsverhältnis B. Besitz C. Eigentümer-Besitzer-Verhältnis D. Bucheigentum Anhang: Transkription der Entscheidung des Reichsgerichts vom 10.11.1906 – V 85/06 Literaturverzeichnis Sachverzeichnis
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