Der Begriff der Homogenität in der Verfassungslehre und Europarechtswissenschaft: Zur These von der Notwendigkeit homogener Kollektive unter besonderer Berücksichtigung der Homogenitätskriterien „Geschichte“ und „Sprache“
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Die Arbeit untersucht den Begriff der Homogenität, seine Bedeutungsweisen und die mit ihm verknüpften Assoziationen in der deutschen Verfassungslehre und Europarechtswissenschaft. Dargestellt werden die Herausforderungen, denen sich substantiell verstandene Homogenitätsvorstellungen, die die Notwendigkeit einer religiös, kulturell, sprachlich oder geschichtlich begründeten sozialstrukturellen Homogenität behaupten, ausgesetzt sehen. Ferner werden die mit dem Begriff der Homogenität verknüpften Wirkungen analysiert. Untersucht wird schließlich der Begriff der Homogenität, wie er unter Bezugnahme auf das europäische Primärrecht, insbesondere Art. 6 Abs. 1 und Art. 49 EU, thematisiert wird. Front Matter....Pages I-XIII Einleitung....Pages 1-14 Herausforderungen für den Begriff der Homogenität....Pages 15-39 Einzelne Bedeutungsgehalte des Begriffs der Homogenität....Pages 41-148 Geschichte und Sprache als Homogenitätskriterien....Pages 149-238 Der Begriff der Homogenität im europäischen Primärrecht....Pages 239-295 Abschied vom Begriff der Homogenität....Pages 297-302 Summary....Pages 303-316 Back Matter....Pages 317-372
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