Zwischen Religion und Selbstbestimmung: Karitative Tätigkeit der Religionsgemeinschaften vor neuen Herausforderungen anlässlich der gesetzlichen Regelung zur Patientenverfügung
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Mit der Regelung zur Patientenverfügung legte der Gesetzgeber fest, dass der im Vorfeld geäußerte Wille des Patienten zu sterben, unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung, verbindlich ist. Einigen Religionsgemeinschaften, die hinter Trägern karitativer Einrichtungen stehen, geht diese Regelung aufgrund ihrer religiösen Vorstellung zu weit. Es offenbart sich ein Spannungsfeld zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und dem der Religionsgemeinschaften. Die Arbeit beschreibt dieses Spannungsfeld und entwickelt und diskutiert Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen die Interessen von Patient, Staat und Kirche teilweise ausgeglichen werden könnten. Sie reichen von einem Rückzug aus der organisierten karitativen Tätigkeit bis hin zu einem Weigerungsrecht für Einrichtungen und Personal. Ein Schwerpunkt der Betrachtungen liegt auf der Gestaltung von Heim- bzw. Behandlungsverträgen, wobei sich zeigt, dass im Bereich der Pflege ein weiterer Spielraum besteht als im Bereich der Krankenversorgung. Zudem werden Einflussmöglichkeiten der Religionsgemeinschaften auf die Einrichtungen sowie die Steuerung mithilfe des kirchlichen Arbeitsrechts beleuchtet.
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