Erinnerungsstrafrecht: Eine Neubegründung des Verbots der Holocaustleugnung auf rechtsvergleichender und sozialphilosophischer Grundlage
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Das Verbot der Holocaustleugnung besteht seit Jahren in vielen europäischen Ländern und sollte 2008 durch einen Rahmenbeschluss auf alle EU-Mitgliedstaaten ausgeweitet werden. Trotz ihrer Verbreitung steht diese Vorschrift seit jeher in der Kritik. Rechtlich wurden insbesondere das wenig griffige Schutzgut sowie der Eingriff in die Meinungs- und Forschungsfreiheit moniert. Die Regelung historischer Vorgänge durch Gesetze legt zudem den Schluss auf ein Sonder- und Feindstrafrecht nahe. In dieser Studie werden die Argumente gegen die Vorschrift auf ihre Tragfähigkeit untersucht und ein neues Begründungsmuster vorgestellt. Unter Vergleichung der Rechtslage in Deutschland, Frankreich, Polen und England/USA wird der Schutz der Erinnerung als Zweck der Vorschrift ausgemacht. Ausgehend von den sozialwissenschaftlichen Erinnerungskonzeptionen Maurice Halbwachs' und Jan Assmanns werden die Konturen eines neuen Rechtsguts der »kollektiven Erinnerung« vorgestellt. Eine Analyse sozialphilosophischer Denkmuster von Hobbes über Durkheim bis zu den Kommunitaristen zeigt, dass der Schutz kollektiver Überzeugungen durch das Strafrecht kein Fremdkörper in modernen Strafrechtsordnungen sein muss und zudem vor dem Hintergrund des Schutzes der Meinungsfreiheit gerechtfertigt sein kann.
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