Öffentliches Gedenken: Deutsche Erinnerungskulturen seit der Weimarer Republik
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Leseprobe. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Alle Rechte vorbehalten. Mit den Worten: "Ein Land vereint im Gedenken" kommentierte der Norddeutsche Rundfunk am Abend des 11. September 2001 die Reaktionen in Deutschland auf die Selbstmordattentate in den Vereinigten Staaten. In der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche in Berlin wurde die ganze Nacht hindurch gebetet, ein dreitägiger Gebetsmarathon schloß sich an. "Wir sind eine Welt," so Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung am 12. September. Schweigeminuten wurden am 13. September um 10 Uhr deutschlandweit, am darauf folgenden Tag um 12 Uhr europaweit durchgeführt. Bei Akten öffentlichen Gedenkens handelt es sich, wie die Beispiele zeigen, um Prozesse der Vergemeinschaftung, oder, wie der Historiker Otto Gerhard Oexle formuliert: "Alles Gedenken, das sich auf Tote bezieht, (ist) stets ein gruppenbezogenes, ein in Gruppen konstituiertes Gedenken." Akte öffentlichen Gedenkens zielen auf die Konstitution eines "Wir", einer Gemeinschaft, die einerseits verbal, in den Reden und Gedenkansprachen, andererseits über performative Akte wie beispielsweise das gemeinsame Singen oder Schweigen hergestellt wird. Die Gedenkfeiern anläßlich des 11. September 2001 in Deutschland transportierten unterschiedliche Vorstellungen von Gemeinschaft wie Deutschland, Europa oder auch "eine Welt". Akte öffentlichen Gedenkens sind in der Bundesrepublik zu einem verbreiteten Medium kollektiver Selbstverständigung geworden. Dabei können unterschiedliche Gruppen aus denselben Ereignissen durchaus divergierende Schlüsse ziehen. Dieser Umstand illustriert die von Aleida Assmann entwickelte These von den "vielen unterschiedlichen und z. T. einander widerstreitenden Gedächtnissen (...), die ihr Recht auf gesellschaftliche Anerkennung geltend machen". Während in der Deutschen Demokratischen Republik oder auch im Nationalsozialismus öffentliches Gedenken stets staatsoffizielles, uniformes Gedenken war und Gemeinschaftsbilder wie das des "sozialistischen Vaterlandes" oder des "deutschen Volkes" popularisiert wurden, koexistieren heute Gedenkstunden des Deutschen Bundestages mit einer Fülle unterschiedlicher Initiativen. Ein Beispiel sind die zahlreichen Gedenkveranstaltungen, die am "Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus", dem 27. Januar 2001 in Berlin durchgeführt wurden. Um nur drei von ihnen zu nennen: An diesem regnerischen Tag gab es eine Gedenkveranstaltung der Überparteilichen Fraueninitiative in der Rosenstraße, auf dem Nollendorfplatz wurde der im Dritten Reich verfolgten und ermordeten Homosexuellen gedacht. Zu einer Versammlung am Ort des künftigen Denkmals für die ermordeten Juden Europas südlich des Brandenburger Tors hatte die parteiübergreifende Berliner Initiative "Europa ohne Rassismus" aufgerufen. Aus der Erinnerung an den Nationalsozialismus wurden während dieser drei Feiern unterschiedliche Bezüge zur Gegenwart hergestellt: Im Zentrum der Gedenkfeier in der Rosenstraße, wo im Februar 1943 aufgrund des öffentlichen Protestes von Müttern, Ehefrauen und Töchtern etwa 2000 internierte Juden frei gegeben worden waren, stand die Würdigung der Zivilcourage dieser Frauen; Zivilcourage müsse, so die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth, auch in der Demokratie eine Grundtugend sein. Die Gruppe der Gedenkenden auf dem Nollendorfplatz wandte sich gegen die nach wie vor aktuelle Diskriminierung homosexuell lebender Menschen. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse appellierte im Namen der Initiative "Europa ohne Rassismus" an die Firmen, die zu diesem Zeitpunkt noch keine Entschädigungszahlung für die ehemaligen NS-Zwangsarbeiter geleistet hatten. Doch obwohl es sich bei Akten öffentlichen Gedenkens um ein durchaus verbreitetes Phänomen handelt, scheint der Begriff des Gedenkens merkwürdig unscharf. Erinnerung, Gedächtnis und Gedenken werden häufig synonym verwendet, obgleich es sich doch um durchaus unterschiedliche Modi einer Vergegenwärtigung des Vergangenen handelt. Öffentliches Gedenken ist zunächst einmal eine soziale Praxis, eine Form "zeremonialisierter Kommunikation über die Vergangenheit" , die von einem dominanten Interesse an normativen Setzungen geleitet ist. Vergangenes wird mit der Kraft des Normativen versehen, um daraus Handlungsprämissen für Gegenwart und Zukunft abzuleiten, oder, in den Worten des Politologen Peter Steinbach: "Gedenken ist die Transformation der Erinnerung in das Prinzipielle, fast Zeitlose und deshalb Gültige." Das leitende Interesse dieser Arbeit richtet sich auf die Rhetoriken und Techniken eben dieser Transformation in Akten öffentlichen Gedenkens, die im Deutschland des 20. Jahrhunderts gewaltsam getöteten Menschen gewidmet waren. Lange Zeit war das Prinzipielle, (fast) Zeitlose und daher Gültige durch Vorstellungen des Heiligen geprägt. Seit den napoleonischen Kriegen ist der gewaltsame Tod durch diskursive Bezüge auf ein sacrum thematisiert und gerechtfertigt worden.[...] Über den Autor Insa Eschebach, Dr. phil, Religionswissenschaftlerin, ist wissenschaftliche Mitarbeiterin in der KZ-Gedenkstätte Neuengamme.
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