GERMAN

Lebensschutz am Lebensende: Das Grundrecht auf Leben und die Hirntodkonzeption. Zugleich ein Beitrag zur Autonomie rechtlicher Begriffsbildung

Book information

Publisher
Duncker & Humblot
Year
1999
ISBN
9783428497270, 9783428097272
DOI
10.3790/978-3-428-49727-0
Language
german
Format
PDF
Filesize
67 MB (70718299 bytes)
Series
Schriften zum Öffentlichen Recht; 795
Edition
1
Pages
472\472
Library
elibrary.duncker-humblot.com
Time added
2023-10-14 09:22:33

Description

Der Streit um die Tragfähigkeit der sogenannten Hirntodkonzeption, der in der Behauptung "Der Hirntod ist der Tod des Menschen" kulminierte, hat die Entstehung des Transplantationsgesetzes (TPG) stark beeinflußt. Auch nach Erlaß des TPG, das den hirntoten Menschen der Leiche gleichstellt, verstummen die Einwände gegen die von Medizin, Arzt- und Strafrechtslehre seit etwa dreißig Jahren favorisierte Hirntodkonzeption nicht. Mit den normativen Vorgaben des Lebensgrundrechts (Art. 2 II 1 GG) ist die Hirntodkonzeption unvereinbar. Sie widerspricht dem "offenen Menschenbild des Grundgesetzes", das die Reduktion menschlichen Lebens auf Kognitivität (Geistigkeitstheorie) oder Zerebralität (biologisch-zerebrale Theorie) verbietet. Dem trägt ein reformulierter Todesbegriff Rechnung. Die Gleichsetzung von Tod und Hirntod im TPG ist danach verfassungswidrig. Sie ist auch für das (Arzt-)Strafrecht abzulehnen. Dies gebietet die aus Art. 2 II 1 GG folgende grundrechtliche Schutzpflicht. Die Entnahme lebenswichtiger Organe bleibt gleichwohl möglich, wenn auch nur unter den strengen Voraussetzungen einer (grundrechtlich geschützten) Vorausverfügung über das Lebensende. Diese Erwägung ist für die grundrechtliche Bewertung anderer Problemlagen am Ende menschlichen Lebens folgenreich.

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